Schwerbehindertenausweis beantragen in Petershagen: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle
Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Petershagen kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).
Kreis Minden-Lübbecke - Sozialamt
Portastraße 13, 32423 Minden
0571 807-0
sozialamt@minden-luebbecke.de
Gebühren (amtlich)
Mit dem Schwerbehindertenausweis können Sie unter anderem folgende Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen: - Steuervergünstigungen- Kündigungsschutz für Arbeitnehmer- Zusatzurlaub für Arbeitnehmer- Sitzplatz in öffentlichen Verkehrsmitteln Weitere Nachteilsausgleiche können Sie erhalten, wenn aufgrund Ihrer Behinderung folgende Merkzeichen festgestellt werden: G - GehbehinderungBerechtigt zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Nahverkehr mit Kostenbeteiligung oder Kraftfahrzeugsteuerermäßigung aG - außergewöhnliche GehbehinderungBerechtigt zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Nahverkehr mit Kostenbeteiligung und Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer sowie Parkerleichterungen B - BegleitpersonBerechtigt zur kostenlosen Mitnahme einer Begleitperson im öffentlichen Nahverkehr RF - RundfunkBerechtigt zur Emäßigung der Rundfunkgebühr H - HilflosigkeitBerechtigt zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Nahverkehr ohne Kostenbeteiligung und Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer Bl - BlindheitBerechtigt zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Nahverkehr ohne Kostenbeteiligung und Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer sowie Parkerleichterungen Gl - GehörlosigkeitBerechtigt zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Nahverkehr mit Kostenbeteiligung
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• Feststellungsbescheid über Behinderung von mindestens Grad 50 oder entsprechendes Geschäftszeichen • Lichtbild in Größe eines Passfotos (ab dem 10. Lebensjahr) • gültiger Aufenthaltstitel in Deutschland (für ausländische Bürgerinnen und Bürger aus Nicht-EU-Staaten)
Voraussetzungen
• Sie haben einen Feststellungsbescheid über eine Behinderung von mindestens einem Grad 50. • Wenn Sie keinen deutschen Pass haben und aus einem Nicht-EU-Staat stammen, brauchen Sie einen gültigen Aufenthaltstitel.
So läuft es ab
Einen Schwerbehindertenausweis können Sie nur beantragen, wenn bei Ihnen zuvor ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 festgestellt wurde. Wenn Sie bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung stellen, wird Ihnen bei einem festgestellten Grad der Behinderung von wenigstens 50 automatisch ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt, sofern dort bereits ein Passfoto von Ihnen vorliegt. Wenn das nicht der Fall sein sollte, • Sie aber bereits einen Feststellungsbescheid oder eine entsprechende Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 haben • oder bei Verlust, Beschädigung oder Ablauf Ihres bestehenden Schwerbehindertenausweises, können Sie bei der zuständigen Stelle eine (neue) Ausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragen. Für die Ausstellung müssen Sie der zuständigen Stelle ein Lichtbild/ Passfoto von sich zusenden. Die zuständige Stelle prüft jeweils die Voraussetzungen zur Ausstellung des Schwerbehindertenausweises. Bei vorliegenden Voraussetzungen stellt sie einen (neuen) Schwerbehindertenausweis aus und schickt Ihnen den Ausweis zu. Ein Erst- oder ein Änderungsantrag sowie eine Neuausstellung des Ausweises wird beim Kreis Minden-Lübbecke bearbeitet. Wenn Sie den entsprechenden Antrag im Bürgerbüro der Stadt Petershagen ausfüllen bzw. abgeben, wird er zum Kreis weitergeleitet. Die Verlängerung eines Schwerbehindertenausweises im alten Papierformat kann, sofern im alten Ausweis noch ein Verlängerungsfeld frei ist, direkt in unserem Bürgerbüro vorgenommen bzw. beantragt werden. Sofern Sie bereits einen Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat haben und dieser abgelaufen ist, können Sie die Neuausstellung ebenfalls bei uns beantragen.
Gut zu wissen
Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen. Dieser wird je nach Chance der Verbesserung Ihres Gesundheitszustands befristet oder unbefristet ausgestellt. Wenn Sie ein schwerbehinderter Mensch aus einem Nicht-EU-Staat sind, dessen Aufenthaltserlaubnis befristet ist, kann der Ausweis nur so lange ausgestellt werden, wie die Aufenthaltserlaubnis gültig ist. Mit dem Schwerbehindertenausweis können Sie sowohl die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch nachweisen als auch bestimmte Rechte und – je nach Art der Eintragung im Ausweis – Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen. Nachteilsausgleiche sind zum Beispiel: • besonderer arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz • Anspruch auf Zusatzurlaub • Vergünstigungen bei der Einkommensbesteuerung, • unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr • Benutzung von Behindertenparkplätzen • Parkerleichterungen • Rundfunkgebührenbefreiung • ermäßigter Eintritt zu Veranstaltungen Der Schwerbehindertenausweis gibt den Grad der Behinderung und gegebenenfalls weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) an.
Häufige Fragen
Was kostet „Schwerbehindertenausweis beantragen“ in Petershagen?
Wo kann ich „Schwerbehindertenausweis beantragen“ in Petershagen erledigen?
Geht „Schwerbehindertenausweis beantragen“ in Petershagen online?
Welche Vorteile bringt der Schwerbehindertenausweis?
Weitere Behördengänge in Petershagen:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Schwerbehindertenausweis beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.