Wohngeld beantragen in Petershagen: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle in Petershagen
Benötigte Unterlagen
Ihrem Antrag auf Wohngeld müssen Sie folgende Unterlagen beifügen: • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.), Mietvertrag oder Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes sind: • die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %, • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder, • die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %. Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen. Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde. Ob ein Wohngeldanspruch besteht und ggf. in welcher Höhe, hängt u.a. von folgenden Faktoren ab: • Anzahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder • Höhe des Haushaltseinkommens • Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung Beim Bezug von Wohngeld ist es in der Regel unschädlich, wenn man über Vermögen verfügt (z.B. Sparguthaben). Nur dann, wenn Vermögen in erheblichem Umfang (z.B. bei einer Person über 60.000 €) vorhanden ist, besteht kein Wohngeldanspruch. Auch Studenten und Auszubildende haben in bestimmten Fällen keinen Anspruch auf Wohngeld. Wenn andere Sozialleistungen nach dem SGB bezogen werden, kommt es auf den Einzelfall an. Für genauere Auskünfte steht unsere Wohngeldstelle zur Verfügung.
So läuft es ab
Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.
Gut zu wissen
Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn • sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat, • sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder • sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat. Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen. Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld müssen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft. Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich. Wohngeld ist ein vom Bund und Land NRW getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Einen rechtlichen Anspruch auf diesen Zuschuss können Sie haben, wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht zum angemessenen und familiengerechten Wohnen ausreicht. Voraussetzung für einen Wohngeldanspruch ist unter anderem, dass Sie keine Transferleistungen wie etwa Bürgergeld nach dem SGB II oder Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII beziehen. Wohngeld wird für Mieter von Wohnraum oder Bewohnern von Heimen als Mietzuschuss und für Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung als Lastenzuschuss gewährt. Relevante Faktoren für die Höhe des Wohngeldes sind: • die Anzahl der Haushaltsmitglieder • das Einkommen der Haushaltsmitglieder • die Höhe der zuschussfähigen …
Wohngeldrechner: Haben Sie Anspruch?
Unverbindliche Selbsteinschätzung nach der amtlichen Formel (§ 19 WoGG mit Anlagen 1–3, § 12 Abs. 6–7). Nicht abgebildet sind u. a. Freibeträge (§ 17 WoGG), Vermögensprüfung und Einzelfallregeln — verbindlich entscheidet die Wohngeldstelle.
Häufige Fragen
Wo kann ich „Wohngeld beantragen“ in Petershagen erledigen?
Geht „Wohngeld beantragen“ in Petershagen online?
Wird Wohngeld rückwirkend gezahlt?
Weitere Behördengänge in Petershagen:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Wohngeld beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.