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Kirchenaustritt erklären in Pinneberg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Kirchenaustritt erklären erledigen Sie in Pinneberg bei: Stadt Pinneberg - Dezernat II - Standesamt.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Schleswig-Holstein.

Zuständige Stelle in Pinneberg

Stadt Pinneberg - Dezernat II - Standesamt

Bismarckstraße 8, 25421 Pinneberg

Mo, Di, Do 08:30-13:00, Di 14:30-18:00 (lt. OpenStreetMap)

04101 211-2200

pf-standesamt@stadtverwaltung.pinneberg.de

Gebühren (amtlich)

Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 20,00 Euro gemäß der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren. Der Eintritt in die Kirche/Religionsgemeinschaft ist gebührenfrei. Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 20,00 Euro gemäß der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren.

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Benötigte Unterlagen

• Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als sechs Monate ist, Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als sechs Monate ist, soweit vorhanden: Taufbescheinigung, für Verheiratete und in Lebenspartnerschaft lebende Personen: Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde.

Gut zu wissen

Ein Kirchenaustritt muss in Schleswig-Holstein beim Standesamt erfolgen.

Häufige Fragen

Was kostet „Kirchenaustritt erklären“ in Pinneberg?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 20,00 Euro gemäß der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren. Der Eintritt in die Kirche/Religionsgemeinschaft ist gebührenfrei. Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Kirchenaustritt erklären“ in Pinneberg erledigen?
Zuständig ist: Stadt Pinneberg - Dezernat II - Standesamt, Bismarckstraße 8, 25421 Pinneberg. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Kann ich den Kirchenaustritt online erklären?
Nein. Sie erklären den Austritt entweder persönlich zur Niederschrift bei der zuständigen Stelle oder reichen eine schriftliche Erklärung mit öffentlich beglaubigter (notarieller) Unterschrift ein. Eine formlose E-Mail oder ein einfacher Brief genügen nicht.
Muss ich die Kirche selbst über meinen Austritt informieren?
Nein. Die zuständige Stelle benachrichtigt die Religionsgemeinschaft bzw. das Kirchensteueramt und teilt den Austritt auch der Meldebehörde mit. Bewahren Sie die Austrittsbescheinigung dauerhaft auf — sie dient Ihnen später als Nachweis.
Warum ist mal das Standesamt und mal das Amtsgericht zuständig?
Der Austritt aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft ist landesrechtlich geregelt, deshalb unterscheiden sich die Zuständigkeiten. In Bayern erklären Sie den Austritt beim Standesamt Ihres Wohnorts, in Berlin beim Amtsgericht Ihres Wohnbezirks. Welche Stelle für Ihre Stadt zuständig ist, zeigt die Übersicht auf dieser Seite.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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