Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG) in Potsdam: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Brandenburg.
Zuständige Stelle in Potsdam
3311 Arbeitsgruppe Begutachtung und Sexuelle Gesundheit · Potsdam
Berliner Straße (Haus P) 150 a, 14467 Potsdam
0331 2892405
oegd.Begutachtung@rathaus.potsdam.de
Gebühren (amtlich)
• 33,00 Euro Die Gebührenerhebung erfolgt auf der Grundlage der gültigen Landesgebührenordnung und ist durch den / die Bürger*in zu begleichen. • Nachweise für Schülerpraktikum, Ehrenamt, Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Bundesfreiwilligendienst sind kostenlos Die Bezahlungsmöglichkeiten sind bei der Terminbuchung zu entnehmen.
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Kostenlose Rechner & ToolsVoraussetzungen
Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung.
So läuft es ab
• Das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Potsdam hat die Technologiezentrum Glehn (TZG) GmbH mit der technischen Durchführung der Hygienebelehrung im Online-Verfahren beauftragt. Hier gelangen Sie zur Terminbuchung • Die Belehrung ist in 26 Sprachen möglich • Ist die Belehrung für ein Schülerpraktikum, Ehrenamt, Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Bundesfreiwilligendienst bitte folgendes beachten: • Voraussetzung Wohnort Potsdam • 4 Wochen vor Praktikums-/Tätigkeitsbeginn Kontaktaufnahme per E-Mail an oegd.gesundheitspass@rathaus.potsdam.de • Nach E-Mail Eingang erfolgt eine Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt
Fristen
Eine bestimmte Form der Belehrung wird durch das IfSG nicht vorgeschrieben. Nach der Belehrung muss in Textform erklärt werden, dass keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind. Liegen Anhaltspunkte vor, dass Hinderungsgründe für eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich vorliegen, darf die Bescheinigung erst ausgestellt werden, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen ist, dass der entsprechende Hinderungsgrund nicht mehr besteht. Lebenslange Gültigkeit der Bescheinigung nach § 43 IfSG, wenn: • die Aufnahme der Tätigkeit nach Erwerb der Bescheinigung innerhalb von drei Monaten erfolgte und • in diesem Zeitraum die erste Belehrung am Arbeitsort erfolgte • und dokumentiert wurde.
Gut zu wissen
Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden? Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz. Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen. Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt oder von einer oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Ärztin oder Arzt ausgestellt.
Häufige Fragen
Was kostet „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ in Potsdam?
Wo kann ich „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ in Potsdam erledigen?
Geht „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ in Potsdam online?
Wie lange ist das Gesundheitszeugnis gültig?
Wer braucht die Belehrung nach § 43 IfSG?
Kann die Belehrung online stattfinden?
Weitere Behördengänge in Potsdam:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG) (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.