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Nebenwohnsitz anmelden in Potsdam: Gebühren, Unterlagen & Termin

Nebenwohnsitz anmelden erledigen Sie in Potsdam bei: 3221 Arbeitsgruppe Bürgerservicecenter · Potsdam. Online-Terminbuchung verfügbar (Link unten).

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Brandenburg.

Zuständige Stelle in Potsdam

3221 Arbeitsgruppe Bürgerservicecenter · Potsdam

Yorckstr. 22, 14467 Potsdam

Mo 10:00-18:00 · Di-Do 08:00-18:00 · Fr 08:00-14:00 · Sa 08:00-12:00 · So, Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)

0331 2891111

buergerservice@Rathaus.Potsdam.de

Gebühren (amtlich)

Es fallen keine Gebühren an.

Voraussetzungen

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Während der Servicezeiten besteht die Möglichkeit mit und ohne Termin vorzusprechen. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir, einen Termin über unsere Onlineterminvergabe zu vereinbaren. Vor-Ort-Termin • Wohnungsgeberbestätigung • vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Meldeschein (Anmeldeformular) • Auf Vorlage des Meldescheins kann verzichtet werden, wenn Sie selbst erscheinen • ggf. ausgefülltes Formular: Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes • ggf. bei alleinigem Aufenthaltsbestimmungsrecht: • Sorgerechtsbeschluss oder • eine familiengerichtliche Entscheidung über die Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht oder • eine schriftliche Vereinbarung der Eltern über den Lebensmittelpunkt des Kindes

Gut zu wissen

Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

Häufige Fragen

Was kostet „Nebenwohnsitz anmelden“ in Potsdam?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Es fallen keine Gebühren an.
Wo kann ich „Nebenwohnsitz anmelden“ in Potsdam erledigen?
Zuständig ist: 3221 Arbeitsgruppe Bürgerservicecenter · Potsdam, Yorckstr. 22, 14467 Potsdam. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Nebenwohnsitz anmelden“ in Potsdam online?
Ja — Potsdam bietet eine Online-Terminbuchung bzw. einen Online-Dienst an. Den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Muss ich eine Nebenwohnung überhaupt anmelden?
Grundsätzlich ja. Nach § 17 Bundesmeldegesetz muss sich anmelden, wer eine Wohnung bezieht – innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug; das gilt auch für eine Nebenwohnung. Eine Ausnahme regelt § 27 Absatz 2 Bundesmeldegesetz: Wer bereits im Inland gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden. Wohnen Sie nach Ablauf der sechs Monate weiter dort, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.
Was ist der Unterschied zwischen Haupt- und Nebenwohnung?
Nach § 21 Bundesmeldegesetz ist die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung; jede weitere Wohnung im Inland ist eine Nebenwohnung. Welche Ihrer Wohnungen die Hauptwohnung ist, teilen Sie der Meldebehörde bei der An- oder Abmeldung mit; ändert sich die Hauptwohnung, müssen Sie das der Meldebehörde der neuen Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen mitteilen.
Fällt für den Nebenwohnsitz eine Zweitwohnungssteuer an?
Viele Städte und Gemeinden erheben eine Zweitwohnungssteuer auf Nebenwohnungen – München etwa auf Grundlage seiner Zweitwohnungsteuersatzung. Ob und in welcher Höhe eine solche Steuer anfällt und welche Befreiungen es gibt, ist örtlich unterschiedlich geregelt; erkundigen Sie sich daher direkt bei Ihrer Kommune.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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