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Bewachungsgewerbe & § 34a-Erlaubnis in Riedstadt: Gebühren, Unterlagen & Termin

Bewachungsgewerbe & § 34a-Erlaubnis erledigen Sie in Riedstadt bei: Stadt Riedstadt - Fachbereich 5 Öffentliche Sicherheit und Ordnung.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.

Zuständige Stelle in Riedstadt

Stadt Riedstadt - Fachbereich 5 Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Rathausplatz 1, 64560 Riedstadt

06158 181-0

info@riedstadt.de

Gebühren (amtlich)

Es werden Gebühren in Höhe von EUR 330,00 - EUR 1.850 erhoben.

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Formulare & Anträge (amtlich)

Direkt zu den offiziellen Formularen für Riedstadt — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:

Voraussetzungen

Wenn Sie gewerblich insbesondere eine der folgenden Tätigkeiten durchführen wollen, benötigen sie eine Bewachungserlaubnis: • Geld- und Werttransporte für Dritte im Sinne einer einfachen Botentätigkeit (kein Konten gebundener Transfer) • Personenschutz • Objektschutz Daneben müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden.

Häufige Fragen

Was kostet „Bewachungsgewerbe & § 34a-Erlaubnis“ in Riedstadt?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Es werden Gebühren in Höhe von EUR 330,00 - EUR 1.850 erhoben.
Wo kann ich „Bewachungsgewerbe & § 34a-Erlaubnis“ in Riedstadt erledigen?
Zuständig ist: Stadt Riedstadt - Fachbereich 5 Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Rathausplatz 1, 64560 Riedstadt. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Wer braucht die Erlaubnis nach § 34a GewO?
Jeder, der gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), benötigt die Erlaubnis der zuständigen Behörde — also der Gewerbetreibende selbst, nicht jede einzelne Wachperson. Angestellte Wachpersonen müssen stattdessen die erforderliche Qualifikation (Unterrichtung oder Sachkunde) nachweisen.
Sachkundeprüfung oder Unterrichtung — was gilt für welche Tätigkeit?
Wachpersonen weisen grundsätzlich per IHK-Bescheinigung nach, dass sie über die notwendigen rechtlichen und fachlichen Grundlagen unterrichtet wurden. Die Sachkundeprüfung verlangt § 34a GewO für bestimmte Tätigkeiten — unter anderem Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, Schutz vor Ladendieben, Bewachungen im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken sowie in leitender Funktion die Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende und von zugangsgeschützten Großveranstaltungen.
Bei welcher Behörde beantrage ich die § 34a-Erlaubnis?
Das Gesetz nennt nur die "zuständige Behörde"; welche das konkret ist, bestimmt das jeweilige Landesrecht — häufig das Gewerbe- oder Ordnungsamt der Stadt, teils die Kreisverwaltung. Die für Ihren Standort zuständige Stelle samt Kontaktdaten finden Sie auf dieser Seite bei Ihrer Stadt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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