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Amtliche Beglaubigung in Darmstadt: Gebühren, Unterlagen & Termin

Amtliche Beglaubigung erledigen Sie in Darmstadt bei: Bürger- und Ordnungsamt, 115-Servicecenter/Bürgerinformationszentrum · Darmstadt — Gebühr laut amtlicher Angabe: 5,00 € / 2,50 € / 0,50 €.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.

Zuständige Stelle in Darmstadt

Bürger- und Ordnungsamt, 115-Servicecenter/Bürgerinformationszentrum · Darmstadt

Luisenplatz 5 a, 64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

Mo-Do 08:00-17:30 · Fr 08:00-15:00 · Sa-So, Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)

+49 6151 132310

info@darmstadt.de

Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung II - Integration, Ausländerwesen, Glücksspiel - Dezernat II 21.1 - Beglaubigung

Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

06151 12-5302

internationaler-urkundenverkehr@rpda.hessen.de

Gebühren (amtlich)

Beglaubigungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig. Über die Höhe der Gebühr erteilt die zuständige Behörde Auskunft. • Beglaubigung einer Unterschrift: 5,00 € • Beglaubigung von Dokumenten: 2,50 € • Kopien: 0,50 € pro Kopie Hinweis: bei der Vorlage mitgebrachter Kopien sind die Gebühren abweichend Rechtsgrundlagen: Verwaltungskostensatzung

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Benötigte Unterlagen

Das Dokument, das beglaubigt werden soll, und das Original. Bei der Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen sind ein Nachweis der Identität (z. B. Personalausweis oder Reisepass) und das Schriftstück mitzubringen, auf dem die zu leistende Unterschrift oder das Handzeichen beglaubigt werden soll. • das Dokument im Original (Kopien werden nicht benötigt) • bei Unterschriftsbeglaubigungen und Reisevollmachten die Ausweisdokumente aller beteiligten (Beachten Sie: Die Unterschrift muss vor Ort geleistet werden)

Voraussetzungen

Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten mit dem Original bestätigt. Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird. Wird eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland benötigt, reicht eine einfache Beglaubigung nicht aus. Siehe für diesen Fall unter Legalisation und Apostille. Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen usw. mit dem Original bestätigt. Bei dem 115-Servicecenter/Stadtfoyer können nur amtliche Beglaubigungen durchgeführt werden. Voraussetzung für eine amtliche Beglaubigung: das Original wurde von einer deutschen Behörde/Schule/Universität – in deutscher Sprache - ausgestellt und die Kopie ist ausschließlich zur Vorlage innerhalb von Deutschland bestimmt. Hierzu zählen unter anderem: • Schulzeugnisse (keine Privatschule) • Diplomzeugnisse/-Urkunden, Approbationsurkunden, IHK-Zeugnisse • Deutsche Personalausweise/deutsche Reisepässe, Fahrzeugscheine, etc. (dient nicht als Ersatzdokument und ist nicht im Ausland gültig) • Reisevollmacht für Kinder unter 18 Jahren (Mustervordrucke stellt z.B. der ADAC zur Verfügung) • Unterschriften unter Vollmachten um beispielsweise ein Auto über die Grenze zu fahren • Urkunden ausgestellt durch ein Deutsches Konsulat • Arbeitszeugnisse, sofern der Arbeitgeber eine Behörde/Körperschaft öffentlichen Rechts/Schule/Universität ist Beglaubigt werden keine Dokumente zur Vorlage bei z.B. Banken, Grundbuchämtern, Vereinsregistern, Nachlaßgerichten und Versicherungen Für alle anderen Dokumente (öffentliche Beglaubigung) sind Notare oder Ortsgerichte zuständig. Hierzu gehören u.a.

Gut zu wissen

Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften

Wie stehen die Gebühren in Darmstadt im Vergleich?

Darmstadt5,00 € / 2,50 € / 0,50 €
Hessen0,50 € – 5,00 €
Deutschland (6.998 Städte)0,10 € – 35,70 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Amtliche Beglaubigung“ in Darmstadt?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Beglaubigungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig. Über die Höhe der Gebühr erteilt die zuständige Behörde Auskunft. • Beglaubigung einer Unterschrift: 5,00 € • Beglaubigung von Dokumenten: 2,50 € • Kopien: 0,50 € pro Kopie Hinweis: bei der Vorlage … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Amtliche Beglaubigung“ in Darmstadt erledigen?
Zuständig ist: Bürger- und Ordnungsamt, 115-Servicecenter/Bürgerinformationszentrum · Darmstadt, Luisenplatz 5 a, 64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Was ist der Unterschied zwischen amtlicher und öffentlicher Beglaubigung?
Die amtliche Beglaubigung bestätigt, dass eine Abschrift oder Kopie mit dem Original übereinstimmt, und wird von dazu befugten Behörden vorgenommen (§ 33 VwVfG). Die öffentliche Beglaubigung bestätigt dagegen die Echtheit einer Unterschrift: Ist sie gesetzlich vorgeschrieben, muss die Unterschrift des Erklärenden — bei elektronischer Abfassung dessen qualifizierte elektronische Signatur — von einem Notar beglaubigt werden (§ 129 BGB).
Beglaubigt das Bürgeramt jedes Dokument?
Nein. Jede Behörde darf Abschriften der Urkunden beglaubigen, die sie selbst ausgestellt hat; darüber hinaus dürfen dazu bestimmte Behörden Abschriften beglaubigen, wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird (§ 33 VwVfG). Welche Behörden dazu bestimmt sind, ist bundes- und landesrechtlich unterschiedlich geregelt — für privatrechtliche Zwecke ist häufig der Notar zuständig.
Wann darf eine Kopie nicht beglaubigt werden?
Wenn Umstände zu der Annahme berechtigen, dass der ursprüngliche Inhalt des Schriftstücks geändert wurde — etwa bei Lücken, Durchstreichungen, Einschaltungen oder unleserlichen Wörtern und Zeichen (§ 33 VwVfG). Legen Sie daher möglichst das einwandfreie Original vor.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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