Führerschein beantragen (Ersterteilung) in Darmstadt: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.
Zuständige Stelle in Darmstadt
Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Fahrerlaubnisbehörde · Darmstadt
Luisenplatz 5, 64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Mo 08:00-15:30 · Di 08:00-18:00 · Mi, Fr 07:00-12:30 · Do 08:00-19:00 · Sa-So, Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)
+49 6151 115
Gebühren (amtlich)
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). 44,70 EUR
Gut vorbereitet zum Amt
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• gültiger Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung) • gegebenenfalls Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis • ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Genauere Informationen finden Sie auf der Foto- Mustertafel der Bundesdruckerei. • Sehtestbescheinigung nach Anlage 6 Nr. 1.1 FeV (nicht älter als zwei Jahre) • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe • die weiteren Unterlagen richten Sie je nach beantragter Fahrerlaubnisklasse • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (bei Nicht-EU Bürgern zusätzlich Aufenthaltstitel/Fiktionsbescheinigung) • Erste Hilfe-Nachweis im Original (Wenn Sie einen anerkannten Erste-Hilfe-Kurs besucht haben, dann ist dieser für den Führerschein unbegrenzt gültig.) • Nachweis über einen Sehtest im Original (Optiker oder Augenarzt) (Der Sehtest darf beim Erwerb eines Führerscheins nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Das bedeutet, dass Sie nach der Untersuchung beim Augenarzt oder Optiker innerhalb von zwei Jahren Ihren Führerschein machen müssen – andernfalls müssen Sie den Sehtest wiederholen.) • Aktuelles Lichtbild (biometrisch) • Benennung der Fahrschule __________________________________________________________________________________ Wann und wie bekomme ich den Führerschein ausgehändigt? Man erhält ihn bei bestandener Prüfung direkt vom Prüfer, vorausgesetzt natürlich, man hat am Tag der Prüfung das vorgeschriebene Mindestalter (18 Jahre) erreicht und der Führerschein liegt dem TÜV bereits vor. Und wenn ich bei der Prüfung noch nicht 18 Jahre alt bin? Nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung erhalten sie eine Prüfungsbescheinigung. Sie dürfen dann bis zum Erreichen des 18. Geburtstages nur in Begleitung einer hierfür ausdrücklich zugelassenen Person fahren. Der Führerschein wird dann bei Erreichen des 18. Lebensjahres automatisch per Post zugeschickt (es kann sein, dass der Führerschein erst bis zu zwei Wochen nach dem Geburtstag eintrifft. Es darf ab Erreichen des 18. Lebensjahres mit der BF17-Bescheinigung alleine gefahren werden). Wenn der Führerschein am 18. Geburtstag abgeholt werden soll: muss dies frühzeitig (ca. 3–4 Wochen vorher) bei uns beantragt werden. Dann wird der Führerschein gedruckt und kann persönlich abgeholt werden.
Voraussetzungen
• Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben • Sie müssen das erforderliche Mindestalter erreicht haben • Sie müssen zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sein • Sie müssen zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden sein • Sie müssen die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen haben • Sie müssen Erste Hilfe leisten können und den hierfür erforderlichen Nachweis erbringen • Sie müssen die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllen und nachweisen • Sie dürfen keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzen • Die weiteren Voraussetzungen richten sich je nach beantragter Fahrerlaubnisklasse
So läuft es ab
Sie müssen bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag auf Erteilung der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse stellen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer richtet sich je nach Auslastung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Gut zu wissen
Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Als Nachweis für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisse dient der Führerschein, in den die Fahrerlaubnisse eingetragen werden. Sie können eine unbefristete Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T beantragen. Die erste Fahrerlaubnis, mit Ausnahme der Fahrerlaubnis Klasse AM, L und T wird auf Probe erteilt. Die Probezeit dauert zwei Jahre. Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Als Nachweis für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisse dient der Führerschein. Falls die Prüfung nicht in Darmstadt abgelegt werden soll (auswärtiger Prüfungsort): • ist der Nachweis über die Notwendigkeit z. B. durch den Arbeitsvertrag oder eine Schul- bzw. Studienbescheinigung nachzuweisen. Tipps für eine erfolgreiche Führerscheinprüfung (vom TÜV Süd) Hier bekommen Sie die Tipps Die Antragstellung erfolgt persönlich oder direkt über den nebenstehenden Onlinedienst.
Wie stehen die Gebühren in Darmstadt im Vergleich?
| Darmstadt | 44,70 € |
| Hessen | 5,00 € – 256,00 € |
| Deutschland (10.008 Städte) | 4,85 € – 256,00 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Führerschein beantragen (Ersterteilung)“ in Darmstadt?
Wo kann ich „Führerschein beantragen (Ersterteilung)“ in Darmstadt erledigen?
Geht „Führerschein beantragen (Ersterteilung)“ in Darmstadt online?
Ab welchem Alter kann ich den Führerschein machen?
Welche Nachweise sind bundesweit für den Antrag vorgeschrieben?
In welcher Reihenfolge laufen Antrag und Prüfungen ab?
Weitere Behördengänge in Darmstadt:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Führerschein beantragen (Ersterteilung) (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.