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Kirchenaustritt erklären in Darmstadt: Gebühren, Unterlagen & Termin

Kirchenaustritt erklären erledigen Sie in Darmstadt bei: Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Einwohnerwesen · Darmstadt — Gebühr laut amtlicher Angabe: 30,00 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.

Zuständige Stelle in Darmstadt

Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Einwohnerwesen · Darmstadt

Luisenplatz 5, 64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

Mo 08:00-15:30 · Di 08:00-18:00 · Mi, Fr 07:00-12:30 · Do 08:00-19:00 · Sa-So, Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)

+49 6151 115

meldeamt@darmstadt.de

Gebühren (amtlich)

Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro. Es wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,00 € erhoben.

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Benötigte Unterlagen

Bitte bringen Sie ein Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) mit.

So läuft es ab

• Sie erklären Ihren Kircheneintritt oder Kirchenaustritt schriftlich oder gegebenenfalls online gegenüber der zuständigen Stelle.

Gut zu wissen

Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen. Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären. Wichtige Informationen: Für Darmstädter Bürgerinnen und Bürger ist dies beim Bürger- und Ordnungsamt, Abteilung Einwohnerwesen und Wahlen (Stadthaus Luisencenter), Luisenplatz 5 möglich. Eine Vorsprache im Meldeamt ist montags, dienstags und donnerstags nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Nutzen Sie hierzu bitte den Onlinedienst. Mittwochs und freitags können Sie ohne vorherige Terminvereinbarung zur offenen Sprechstunde erscheinen. Bitte beachten Sie, dass nur ein begrenztes Ticketkontingent zur Verfügung steht und daher ggf. nicht über die gesamte Zeitspanne hinweg Tickets ausgegeben werden können. Dennoch ist ein Anstellen schon vor Öffnung nicht notwendig. Es ist vor Ort mit einer entsprechenden Wartezeit zu rechnen. Eigenständiges Austreten aus der Kirche ist generell mit Vollendung des 14. Lebensjahres möglich. Bei jüngeren Personen erfolgt der Austritt über den gesetzlichen Vertreter, dem die Personensorge zusteht. Sollte die betreffende Person einen Vormund oder Pfleger haben, bedarf es der Genehmigung des Familiengerichtes. Eine Besonderheit besteht für Kinder die das 12. Lebensjahr vollendet haben, diese müssen dem Kirchenaustritt zustimmen (bis Vollendung des 14.

Wie stehen die Gebühren in Darmstadt im Vergleich?

Darmstadt30,00 €
Hessen30,00 €
Deutschland (7.611 Städte)7,50 € – 42,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Kirchenaustritt erklären“ in Darmstadt?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro. Es wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,00 € erhoben.
Wo kann ich „Kirchenaustritt erklären“ in Darmstadt erledigen?
Zuständig ist: Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Einwohnerwesen · Darmstadt, Luisenplatz 5, 64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Kirchenaustritt erklären“ in Darmstadt online?
Für Darmstadt ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Kann ich den Kirchenaustritt online erklären?
Nein. Sie erklären den Austritt entweder persönlich zur Niederschrift bei der zuständigen Stelle oder reichen eine schriftliche Erklärung mit öffentlich beglaubigter (notarieller) Unterschrift ein. Eine formlose E-Mail oder ein einfacher Brief genügen nicht.
Muss ich die Kirche selbst über meinen Austritt informieren?
Nein. Die zuständige Stelle benachrichtigt die Religionsgemeinschaft bzw. das Kirchensteueramt und teilt den Austritt auch der Meldebehörde mit. Bewahren Sie die Austrittsbescheinigung dauerhaft auf — sie dient Ihnen später als Nachweis.
Warum ist mal das Standesamt und mal das Amtsgericht zuständig?
Der Austritt aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft ist landesrechtlich geregelt, deshalb unterscheiden sich die Zuständigkeiten. In Bayern erklären Sie den Austritt beim Standesamt Ihres Wohnorts, in Berlin beim Amtsgericht Ihres Wohnbezirks. Welche Stelle für Ihre Stadt zuständig ist, zeigt die Übersicht auf dieser Seite.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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