Kirchenaustritt erklären in Darmstadt: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.
Zuständige Stelle in Darmstadt
Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Einwohnerwesen · Darmstadt
Luisenplatz 5, 64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Mo 08:00-15:30 · Di 08:00-18:00 · Mi, Fr 07:00-12:30 · Do 08:00-19:00 · Sa-So, Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)
+49 6151 115
meldeamt@darmstadt.de
Gebühren (amtlich)
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro. Es wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,00 € erhoben.
Gut vorbereitet zum Amt
Gebühren vorab berechnen, Fristen prüfen, Checklisten abhaken: Unsere kostenlosen Behörden-Tools sparen Ihnen den zweiten Termin.
Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
Bitte bringen Sie ein Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) mit.
So läuft es ab
• Sie erklären Ihren Kircheneintritt oder Kirchenaustritt schriftlich oder gegebenenfalls online gegenüber der zuständigen Stelle.
Gut zu wissen
Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen. Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären. Wichtige Informationen: Für Darmstädter Bürgerinnen und Bürger ist dies beim Bürger- und Ordnungsamt, Abteilung Einwohnerwesen und Wahlen (Stadthaus Luisencenter), Luisenplatz 5 möglich. Eine Vorsprache im Meldeamt ist montags, dienstags und donnerstags nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Nutzen Sie hierzu bitte den Onlinedienst. Mittwochs und freitags können Sie ohne vorherige Terminvereinbarung zur offenen Sprechstunde erscheinen. Bitte beachten Sie, dass nur ein begrenztes Ticketkontingent zur Verfügung steht und daher ggf. nicht über die gesamte Zeitspanne hinweg Tickets ausgegeben werden können. Dennoch ist ein Anstellen schon vor Öffnung nicht notwendig. Es ist vor Ort mit einer entsprechenden Wartezeit zu rechnen. Eigenständiges Austreten aus der Kirche ist generell mit Vollendung des 14. Lebensjahres möglich. Bei jüngeren Personen erfolgt der Austritt über den gesetzlichen Vertreter, dem die Personensorge zusteht. Sollte die betreffende Person einen Vormund oder Pfleger haben, bedarf es der Genehmigung des Familiengerichtes. Eine Besonderheit besteht für Kinder die das 12. Lebensjahr vollendet haben, diese müssen dem Kirchenaustritt zustimmen (bis Vollendung des 14.
Wie stehen die Gebühren in Darmstadt im Vergleich?
| Darmstadt | 30,00 € |
| Hessen | 30,00 € |
| Deutschland (7.611 Städte) | 7,50 € – 42,00 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Kirchenaustritt erklären“ in Darmstadt?
Wo kann ich „Kirchenaustritt erklären“ in Darmstadt erledigen?
Geht „Kirchenaustritt erklären“ in Darmstadt online?
Kann ich den Kirchenaustritt online erklären?
Muss ich die Kirche selbst über meinen Austritt informieren?
Warum ist mal das Standesamt und mal das Amtsgericht zuständig?
Weitere Behördengänge in Darmstadt:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Kirchenaustritt erklären (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.