Amtliche Beglaubigung in Dortmund: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle in Dortmund
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch
Harkortstr. 58, 44225 Dortmund
Mo, Di, Do 08:00-12:00, Mo, Di 13:30-16:00, Do 13:30-18:00 · Mi, Fr 07:00-12:00 (lt. OpenStreetMap)
+49 231 50-13332
bvst-hombruch@dortmund.de
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde
Hörder Bahnhofstr. 16, 44263 Dortmund
Mo, Di, Do 08:00-12:00, Fr 07:00-12:00, Mo, Di 13:00-16:00, Do 13:00-18:00, Mi, Fr 07:00-12:00 (lt. OpenStreetMap)
+49 231 50-13332
bvst-hoerde@dortmund.de
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck
Aplerbecker Marktplatz 21, 44287 Dortmund
+49 231 50-13332
bvst-aplerbeck@stadtdo.de
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel - Bürgerdienste Brackel
Niedersachsenweg 13 - 15, 44143 Dortmund
+49 231 50-13332
bvst-brackel@dortmund.de
Gebühren (amtlich)
• 4,00 € je Seite des Originals (DIN A4) • 1,00 € je Seite für jede weitere Ausfertigung bei gleicher Vorsprache (Zahlmöglichkeit mit EC-, Kredit- oder Debitkarte oder Barzahlung am Kassenautomaten)
Gut vorbereitet zum Amt
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
Jede Behörde kann Abschriften/Ablichtungen von Schriftstücken amtlich beglaubigen, wenn sie durch sie selbst ausgestellt wurden oder für ihren eigenen Bedarf bestimmt sind. Die für Sie zuständige Meldebehörde darf auch Schriftstücke und Dokumente, die von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sind oder deren Abschriften zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt werden, amtlich beglaubigen. Hinweis zu den Kopien Die Kopien der originalen Dokumente stellen wir ohne Zusatzkosten selbst her. Das vermeidet zusätzlichen Zeitaufwand für den Abgleich fremd erstellter Kopien. Beglaubigungen von Kopien ausländischer Dokumente • Beglaubigungen von ausländischen Dokumenten werden nur vorgenommen, wenn sie bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden müssen. • Kopien ausländischer Dokumente können nur mit einer Übersetzung eines amtlich anerkannten Übersetzers beglaubigt werden. • Die Übersetzung muss mit dem Original vorgelegt werden und es muss die Zusammengehörigkeit zwischen der Übersetzung und dem Dokument erkennbar sein. Ausnahmen • Keine Beglaubigungen von Familien-, Erbrecht-, Grundbuch-, Vereins- und Handelsregisterangelegenheiten (dieses erfolgt nur von den dafür zuständigen Stellen). • Keine Beglaubigungen von deutschen Personenstandsurkunden (Fordern Sie hierzu eine Abschrift der Urkunde bei dem zuständigen Standesamt an). • Keine Beglaubigungen von Schriftstücken des Privatrechts oder für den privaten Gebrauch (Dies ist bei einem Notar möglich).
Wie stehen die Gebühren in Dortmund im Vergleich?
| Dortmund | 4,00 € / 1,00 € |
| Nordrhein-Westfalen | 0,40 € – 20,00 € |
| Deutschland (6.998 Städte) | 0,10 € – 35,70 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Amtliche Beglaubigung“ in Dortmund?
Wo kann ich „Amtliche Beglaubigung“ in Dortmund erledigen?
Was ist der Unterschied zwischen amtlicher und öffentlicher Beglaubigung?
Beglaubigt das Bürgeramt jedes Dokument?
Wann darf eine Kopie nicht beglaubigt werden?
Weitere Behördengänge in Dortmund:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Amtliche Beglaubigung (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.