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Namensänderung beantragen in Dortmund: Gebühren, Unterlagen & Termin

Namensänderung beantragen erledigen Sie in Dortmund bei: Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch — Gebühr laut amtlicher Angabe: 27,60 € / 46,00 € / 10,00 €.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Dortmund

Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch

Harkortstr. 58, 44225 Dortmund

Mo, Di, Do 08:00-12:00, Mo, Di 13:30-16:00, Do 13:30-18:00 · Mi, Fr 07:00-12:00 (lt. OpenStreetMap)

+49 231 50-13332

bvst-hombruch@dortmund.de

Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde

Hörder Bahnhofstr. 16, 44263 Dortmund

Mo, Di, Do 08:00-12:00, Fr 07:00-12:00, Mo, Di 13:00-16:00, Do 13:00-18:00, Mi, Fr 07:00-12:00 (lt. OpenStreetMap)

+49 231 50-13332

bvst-hoerde@dortmund.de

Stadt Dortmund - Bezirksverwaltung Brackel - Bürgerdienste Brackel

Niedersachsenweg 13 - 15, 44143 Dortmund

+49 231 50-13331

bvst-brackel@dortmund.de

Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck

Aplerbecker Marktplatz 21, 44287 Dortmund

+49 231 50-13332

bvst-aplerbeck@stadtdo.de

Gebühren (amtlich)

Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. • Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 27,60 € (6 Jahre gültig) • Ab Vollendung des 24 Lebensjahres: 46,00 € (10 Jahre gültig) • Vorläufiger Personalausweis: 10,00 € (3 Monate gültig) • Aufnahme der biometrischen Daten: 6,00 € Die Gebühren werden bei der Beantragung des Dokuments erhoben. (EC-, Kredit- oder Debitkarte oder Barzahlung am Kassenautomaten)

Gut vorbereitet zum Amt

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Benötigte Unterlagen

• biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin bzw. Fotograf • altes Ausweisdokument, unabhängig davon, ob dieses gültig oder bereits abgelaufen ist: • alter Personalausweis oder Reisepass • alter Kinderreisepass • wenn kein alter Personalausweis oder Reisepass vorhanden: • Geburtsurkunde • bei Kindern unter 16 Jahren: • sorgeberechtigte Elternteile: • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) von jedem Elternteil • bei nur einem anwesenden sorgeberechtigten Elternteil: Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils sowie eine Ausweiskopie • bei nur einem sorgeberechtigten Elternteil: • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) • Sorgerechtsnachweis

Voraussetzungen

Wenn sich Ihr Vor- oder Nachname ändert, ist Ihr Personalausweis ungültig. Gründe für eine sonstige Namensänderung sind zum Beispiel: • Adoption • Vornamenssortierung • Erklärung gemäß Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) Sie müssen in diesem Fall einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie 16 Jahre sind oder älter. Es gibt eine Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, besteht keine Pflicht, einen neuen Personalausweis zu beantragen. Alle Personalausweise verfügen automatisch über die Online-Ausweisfunktion, bei ab Juli 2017 ausgestellte Personalausweisen ist diese Funktion automatisch aktiviert. Wenn sie eine selbst gewählte, sechsstellige PIN gesetzt haben, können Sie sich damit bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden. Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger zur Speicherung im Chip des Ausweises erhoben. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Allgemeine Informationen Der Personalausweis hat folgende Funktionen: • Normaler Sichtausweis • Biometrie-Funktion zur Erhöhung der Bindung des Ausweises an die Besitzer*innen (Sicherheitsaspekt) mit biometrischem Bild und Fingerabdrücken • Online-Ausweisfunktion zur sicheren Identifizierung bei zertifizierten Diensteanbieter*innen im Internet oder an zertifizierten Geräten • Auf Wunsch digitale Signatur zur rechtsverbindlichen Unterschrift bei zertifizierten Diensteanbieter*innen im Internet. Diese Funktion kann nur von einem privaten Vertrauenscenter angeboten werden (siehe hierzu: www.bundesnetzagentur.de ). • Um die medienbruchfreie Übernahme von Formulardaten zu ermöglichen, wurde die Funktion des Vor-Ort-Auslesens des Personalausweises im Sommer 2017 eingeführt.

So läuft es ab

Wenn sich Ihr Name ändert, beantragen Sie den neuen Personalausweis folgendermaßen: • Sie vereinbaren einen Termin bei Ihrem zuständigen Bürgeramt. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und müssen einen Zuschlag auf die Gebühr zahlen. • Sie bringen die erforderlichen Unterlagen mit. • Sie zahlen die Gebühr. • Sie erhalten direkt eine neue Einmal-PIN und eine PUK in einem geschlossenen Kuvert, um Ihre Online-Ausweisfunktion beim neu beantragten Personalausweis einsatzbereit zu machen. Sie entscheiden selbst, wann Sie diese Option nutzen möchten. • Ihre Fingerabdrücke werden bei Personen über 6 Jahren zur Speicherung im Chip des Ausweisdokuments vor Ort aufgenommen. • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können. • • Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument im Inland per Post an Ihre Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür oder in einer Postfiliale übergeben lassen, wenn Sie 16 Jahre oder älter sind.

Bearbeitungsdauer

Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen oder an der Wohnungstür beziehungsweise in der Postfiliale entgegennehmen können.

Gut zu wissen

Personalausweis beantragen wegen sonstiger Namensänderung

Wie stehen die Gebühren in Dortmund im Vergleich?

Dortmund27,60 € / 46,00 € / 10,00 € / 6,00 €
Nordrhein-Westfalen6,00 € – 124,00 €
Deutschland (6.823 Städte)5,00 € – 255,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Namensänderung beantragen“ in Dortmund?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. • Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 27,60 € (6 Jahre gültig) • Ab Vollendung des 24 Lebensjahres: 46,00 € (10 Jahre gültig) • Vorläufiger Personalausweis: 10,00 € (3 … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Namensänderung beantragen“ in Dortmund erledigen?
Zuständig ist: Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch, Harkortstr. 58, 44225 Dortmund. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Wann wird eine Namensänderung genehmigt?
Eine öffentlich-rechtliche Änderung des Familiennamens ist nur zulässig, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt (§ 3 NamÄndG). Die maßgeblichen Umstände werden von Amts wegen festgestellt; dabei sollen insbesondere die unmittelbar Beteiligten sowie Personen gehört werden, deren Rechte durch die Namensänderung berührt werden (§ 3 Abs. 2 NamÄndG).
Worin unterscheidet sich die Namensänderung nach der Hochzeit von der nach dem NamÄndG?
Die Bestimmung eines Ehenamens sowie die Wiederannahme des Geburtsnamens oder des früher geführten Namens nach Scheidung oder Verwitwung erfolgen durch Erklärung gegenüber dem Standesamt (§ 1355 BGB) – einen wichtigen Grund verlangt das Gesetz dafür nicht. Die Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz setzt dagegen einen wichtigen Grund voraus (§ 3 NamÄndG) und wird bei der nach Landesrecht zuständigen Verwaltungsbehörde beantragt (§ 5 NamÄndG).
Wo stelle ich den Antrag auf Namensänderung?
Nach § 5 NamÄndG stellen Sie den Antrag schriftlich oder zu Protokoll bei der nach Landesrecht zuständigen Verwaltungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Welche Behörde das konkret ist, regelt das jeweilige Bundesland – in Berlin ist es etwa das Standesamt, in Bayern das Landratsamt oder die kreisfreie Stadt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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