Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG) in Dresden: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Sachsen.
Zuständige Stelle in Dresden
Abt. Gesundheitsförderung/ Prävention · Dresden
Ostra-Allee 9, 01067 Dresden
Mo 09:00-12:00 · Di, Do 09:00-18:00 · Fr 09:00-12:00 (lt. OpenStreetMap)
+49 351 4885351
gesundheitsfoerderung@dresden.de
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• gültiger Ausweis mit Foto, zum Beispiel Reisepass, Personalausweis
Voraussetzungen
Belehrung und Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Wenn Sie bei Ihrer Arbeit mit Lebensmitteln in Berührung kommen (zum Beispiel Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen) oder Lebensmittelbedarfsgegenstände (zum Beispiel Geschirr) reinigen, brauchen Sie vor Beginn Ihrer erstmaligen Tätigkeit im Lebensmittelbereich eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Teilnahme an einer Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz. Auch Personen, die regelmäßig in Küchen von Gaststätten oder sonstigen Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen tätig sind, müssen an einer Belehrung teilnehmen. Hinweis: Diese Bescheinigung ersetzt die früheren Gesundheitszeugnisse (nach dem Bundesseuchengesetz). Wenn Sie bereits über ein Gesundheitszeugnis verfügen, müssen Sie an keiner Belehrung teilnehmen. Die alten Zeugnisse behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Einheitlicher Ansprechpartner Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite. • Einheitlicher Ansprechpartner Amt24-Informationen
So läuft es ab
• Die Belehrung erfolgt nur nach vorheriger Terminvergabe . • Die Belehrung kann in Präsenz oder online durchgeführt werden. • Für das Onlineverfahren benötigen Sie für die Video-Identifikation ein Smartphone oder Tablet mit Kamera. Informationen über das genaue Verfahren erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt. • Nach der Belehrung wird Ihnen die Bescheinigung über die Teilnahme ausgehändigt. • Wenn der Verdacht besteht, dass bei einer Person Hinderungsgründe für die Ausstellung der Bescheinigung bestehen, zum Beispiel bei Verdacht auf eine Krankheit, die durch Lebensmittel übertragen werden kann, wird die Bescheinigung erst ausgestellt, wenn zusätzlich zur Belehrung eine ärztliche Untersuchung durchgeführt und der Krankheitsverdacht ausgeräumt wurde.
Gut zu wissen
Tätigkeit mit Lebensmitteln, amtliche Belehrung und Bescheinigung ("Gesundheitszeugnis") erhalten
Häufige Fragen
Wo kann ich „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ in Dresden erledigen?
Wie lange ist das Gesundheitszeugnis gültig?
Wer braucht die Belehrung nach § 43 IfSG?
Kann die Belehrung online stattfinden?
Weitere Behördengänge in Dresden:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG) (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.