Eheurkunde beantragen in Essen: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle in Essen
Urkunden · Essen
Hollestr. 3, 45127 Essen
+49 201 88-33458
urkundenstelle@einwohneramt.essen.de
Urkunden · Essen
Hollestr. 3, 45127 Essen
+49 201 88-33458
urkundenstelle@einwohneramt.essen.de
Gebühren (amtlich)
Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: EUR 10 Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar: EUR 5 Welche Gebühren sind zu entrichten? Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Sterbeurkunde, beglaubigter Auszug aus Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegistern, internationale Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunde: 10,00 Euro Jede weitere Ausfertigung derselben Urkunde, die gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang erstellt wird: 5,00 Euro Mehrsprachiges Formular nach Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/1191 des Europäischen Parlaments und des Rates: 10,00 Euro , beziehungsweise 5,00 Euro bei gleichzeitig beantragten und in einem Arbeitsgang erstellten Ausfertigungen Auskunft aus einem Personenstandsbuch: 6,00 Euro Auskunft aus einer Sammelakte: 8,00 Euro Für das Suchen von Einträgen kann eine Suchgebühr in Höhe von 17,00 bis 66,00 Euro erhoben werden. Diese ist in der Regel zu entrichten, wenn keine genauen Angaben über Datum oder Ort (Standesamtsbezirk, Straße, Krankenhaus) des Personenstandsfalles gemacht werden können. Die Zahlungsweisen unterscheiden sich je nach der Beantragung.
Gut vorbereitet zum Amt
Gebühren vorab berechnen, Fristen prüfen, Checklisten abhaken: Unsere kostenlosen Behörden-Tools sparen Ihnen den zweiten Termin.
Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie: • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren) • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin, • für andere Personen oder Institutionen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses
Voraussetzungen
Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen. Antragsberechtigte (Mindestalter 16 Jahre): • die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht • die Eltern • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie) • Geschwister mit berechtigtem Interesse Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts). Wer kann die Ausstellung von Urkunden und die Erteilung von Auskünften beantragen? Die Ausstellung von Urkunden und die Erteilung von Auskünften können folgende Personen beantragen: • die Person, auf die sich der Personenstandseintrag bezieht • sein Ehegatte (nicht der geschiedene Ehegatte) • seine Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel) • seine Vorfahren (Eltern, Großeltern, Urgroßeltern) • die Person, die eine schriftliche Vollmacht der vorgenannten Personen vorlegt • die Person, die ein rechtliches Interesse an der Erteilung von Urkunden oder Auskünften nachweist (entsprechende Bescheinigungen sind vorzulegen) • beim Geburten- oder Sterberegister auch Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen • die Benutzung der Register ist auch bei berechtigtem Interesse zugelassen, wenn seit dem Tod des zuletzt verstorbenen Beteiligten 30 Jahre vergangen sind (Beteiligte sind: beim Geburtenregister Eltern und Kind; beim Eheregister die Ehegatten, beim Lebenspartnerschaftsregister die Lebenspartner) • die Person, die von einer vorgenannten berechtigten Person schriftlich bevollmächtigt ist
So läuft es ab
Persönliche Beantragung: Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen: • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein. • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen. • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt. Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor. Beantragung per Post: Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt: • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Eheurkunde auszufertigen. • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten: • Name, Vorname • Eheschließungsdatum und -ort • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei. • Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid. • Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Eheurkunde sofort per Post zugesandt. Online-Beantragung: Sie können die Ausstellung auch online beantragen. Wie können Personenstandsurkunden oder Auskünfte beantragt werden? Persönlich: Nach telefonischer Terminabsprache (unter der Telefonnummer 0201 8833458), in der Urkundenstelle des Standesamtes Essen, Hollestr. 3, 45127 Essen. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit! Schriftlich: Standesamt Essen Urkundenstelle Hollestr. 3 45127 Essen per Internet: Benutzen Sie bitte das Onlineformular
Bearbeitungsdauer
ca. 2 - 5 TageZur Bearbeitungsdauer können keine Angaben gemacht werden.
Gut zu wissen
Die Eheurkunde beweist die Eheschließung zweier Menschen und enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und zuvor, Ort und Tag der Geburt der Ehegatten, Ort und Tag der Eheschließung sowie die Angaben zur Religionsgemeinschaft der Ehegatten. Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten: • Eheurkunde • Internationale Eheurkunde • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregiste Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister (bisher Familienbuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Eheschließung eingetragen hat. Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als • neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder • Kopie oder wortgenaue Abschrift des Eheeintrags aus dem Eheregister. Welche Personenstandsurkunden und Auskünfte kann man beim Standesamt erhalten? Aus den Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegistern können folgende Personenstandsurkunden ausgestellt werden: • Beglaubigte Abschriften aus dem entsprechenden Register (Abschrift des Eintrages im Personenstandsbuch in Form einer Kopie mit allen Folgebeurkundungen, vom Standesbeamten beglaubigt) • Geburtsurkunden (seit dem 01.11.2022 ist die Geburtszeit Bestandteil der Urkunde) • Eheurkunden • Lebenspartnerschaftsurkunden • Sterbeurkunden • Mehrsprachige Personenstandsurkunden (internationale Geburts-, Ehe-, und Sterbeurkunden für den Gebrauch im Ausland) • …
Wie stehen die Gebühren in Essen im Vergleich?
| Essen | 10,00 € / 5,00 € / 6,00 € / 8,00 € |
| Nordrhein-Westfalen | 1,00 € – 66,00 € |
| Deutschland (9.086 Städte) | 1,00 € – 125,00 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Eheurkunde beantragen“ in Essen?
Wo kann ich „Eheurkunde beantragen“ in Essen erledigen?
Geht „Eheurkunde beantragen“ in Essen online?
Bei welchem Standesamt bekomme ich die Eheurkunde?
Wer darf eine Eheurkunde beantragen?
Ist die Eheurkunde dasselbe wie die Heiratsurkunde?
Weitere Behördengänge in Essen:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Eheurkunde beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.