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Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch) in Essen: Gebühren, Unterlagen & Termin

Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch) erledigen Sie in Essen bei: Fahrerlaubnisbehörde · Essen — Gebühr laut amtlicher Angabe: 31,00 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Essen

Fahrerlaubnisbehörde · Essen

Altendorfer Str. 101, 45143 Essen

+49 201 88-33888

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BürgerServiceStelle Weststadt-Terrassen · Essen

Altendorfer Str. 101, 45143 Essen

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Gebühren (amtlich)

Die Kosten für einen einfachen Antrag belaufen sich auf circa 31 Euro . Bei der Beantragung von zusätzlichen Optionen, zum Beispiel Ausstellung einer vorläufigen Fahrerlaubnis, Zusatzantrag Fahrerqualifizierungsnachweis, fallen weitere Gebühren an.

Ihre Umtausch-Frist läuft vielleicht schon!

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Benötigte Unterlagen

• Identitätsnachweis, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass • aktuelles biometrisches Passfoto • alter Führerschein im Original • gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung

Voraussetzungen

Alte Papierführerscheine verlieren seit dem 19.01.2022 schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers. Wenn Ihr alter Papierführerschein ungültig wird, müssen Sie diesen durch den aktuell gültigen einheitlichen, fälschungssicheren Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzen lassen. Auch als Inhaberin und Inhaber eines älteren Führerscheins im Plastikkartenformat müssen Sie Ihren Führerschein umtauschen. Der Bundesrat hat in der Sitzung am 15.02.2019 den Regelungen zum vorgezogenen Führerscheinumtausch aller nicht befristeten Führerscheine (graue oder rosa Führerscheine) zugestimmt. Die getroffenen Regelungen sollen sicherstellen, dass entsprechend den Vorgaben von Artikel 3 Nummer 3 der Richtlinie 2006/126/EG bis zum 19. Januar 2033 alle Führerscheine umgetauscht werden, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Die Detailregelung zum vorgezogenen Führerscheinumtausch sind in der neu eingeführten Anlage 8e zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) enthalten. Der Umtausch wird danach in der ersten Stufe abhängig vom Geburtsjahr des Führerscheininhabers durchgeführt und betrifft ausschließlich die (Papier-)Führerscheine, somit alle Führerscheine, die bis zum 31.12.1998 ausgestellt wurden. Die Anlage 8e zur FeV enthält zu den (Papier-)Führerscheinen folgende Regelungen: Personen, die in den Jahren • 1953 – 1958 geboren wurden müssen bis zum 19.01.2022 • 1959 – 1964 bis zum 19.01.2023 • 1965 – 1970 bis zum 19.01.2024 • 1971 oder später bis zum 19.01.2025 ihren Führerschein umtauschen. In der zweiten Stufe sind die ab 1999 ausgestellten Kartenführerscheine umzutauschen. Abgestellt wird dabei auf das Ausstellungsjahr des Führerscheins. Personen mit Geburtsjahrgang vor 1953 sind vom vorgezogenen Umtausch ausgenommen. Damit soll ihnen erspart werden, ihren Führerschein umtauschen zu müssen, obwohl altersbedingt nicht sicher ist, ob sie nach dem Stichtag des 19.

Fristen

• Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. • Die jeweilige Befristung betrifft nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Eine ärztliche Untersuchung oder sonstige Überprüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden. • Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben bei einem Umtausch des Dokuments bestehen. Was passiert mit meinem alten Papierführerschein? Bei persönlicher Vorsprache wird Ihr alter Führerschein entwertet und anschließend vernichtet. Auf Wunsch kann Ihnen der entwertete alte Führerschein als Erinnerungsstück wieder ausgehändigt werden. Nach Onlinebeantragung senden Sie uns bitte ein Foto Ihres entwerteten Führerscheins bitte an folgende E-Mail-Adresse: fe-online@einwohneramt.essen.de Bitte folgen Sie den Hinweisen zum Entwerten des Führerscheins in der Bestätigungsmail. Ja - an der Fahrerlaubnis selbst ändert sich durch den Umtausch nichts.

Gut zu wissen

Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen

Wie stehen die Gebühren in Essen im Vergleich?

Essen31,00 €
Nordrhein-Westfalen4,50 € – 51,60 €
Deutschland (9.314 Städte)1,00 € – 55,05 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Bis wann müssen Sie umtauschen? Frist-Rechner

Wann wurde Ihr Führerschein ausgestellt?

Fristen nach § 24a Abs. 2 FeV i. V. m. Anlage 8e (Normtext abgerufen 08.07.2026, FeV zuletzt geändert 12.05.2026). Sonderregel: Vor 1953 Geborene müssen unabhängig vom Ausstellungsjahr erst bis 19.01.2033 umtauschen. Spätestens am 19.01.2033 müssen alle Führerscheine dem EU-Format entsprechen (Richtlinie 2006/126/EG).

Häufige Fragen

Was kostet „Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch)“ in Essen?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Die Kosten für einen einfachen Antrag belaufen sich auf circa 31 Euro . Bei der Beantragung von zusätzlichen Optionen, zum Beispiel Ausstellung einer vorläufigen Fahrerlaubnis, Zusatzantrag Fahrerqualifizierungsnachweis, fallen weitere Gebühren an.
Wo kann ich „Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch)“ in Essen erledigen?
Zuständig ist: Fahrerlaubnisbehörde · Essen, Altendorfer Str. 101, 45143 Essen. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch)“ in Essen online?
Für Essen ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Bis wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?
Die Fristen sind gestaffelt: Für Papierführerscheine (ausgestellt bis 31.12.1998) galt die Staffelung nach Geburtsjahr — diese Fristen sind inzwischen alle abgelaufen (zuletzt der 19. Januar 2025 für die Geburtsjahre ab 1971), der Umtausch sollte umgehend nachgeholt werden. Kartenführerscheine (ausgestellt 1999 bis 18.01.2013) sind nach Ausstellungsjahr gestaffelt umzutauschen: Auch die Frist für die Ausstellungsjahre 1999–2001 (19. Januar 2026) ist bereits abgelaufen. Es folgen die Ausstellungsjahre 2002–2004 (Frist 19. Januar 2027), 2005–2007 (19. Januar 2028), 2008 (19. Januar 2029), 2009 (19. Januar 2030), 2010 (19. Januar 2031), 2011 (19. Januar 2032) sowie 2012 bis 18.01.2013 (19. Januar 2033). Wer vor 1953 geboren wurde, muss laut Bundesverkehrsministerium erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen — unabhängig vom Ausstellungsjahr. Spätestens am 19. Januar 2033 müssen alle alten Führerscheine durch den EU-Kartenführerschein ersetzt sein (Grundlage: EU-Richtlinie 2006/126/EG).
Muss ich beim Pflichtumtausch eine neue Prüfung ablegen?
Nein. Es handelt sich laut Bundesverkehrsministerium um einen rein verwaltungstechnischen Dokumententausch — Ihre Fahrerlaubnis, also das Recht zum Führen bestimmter Kraftfahrzeuge, bleibt unverändert bestehen. Weder eine theoretische oder praktische Prüfung noch eine ärztliche Untersuchung sind mit dem Umtausch verbunden. Der neue Kartenführerschein ist als Dokument 15 Jahre gültig (§ 24a FeV), danach wird nur das Dokument erneut getauscht.
Was passiert, wenn ich die Umtauschfrist verpasse?
Der alte Führerschein verliert mit Ablauf der Frist seine Gültigkeit als Nachweisdokument. Wer bei einer Verkehrskontrolle noch mit dem abgelaufenen Dokument angetroffen wird, muss laut Bundesverkehrsministerium mit einem Verwarngeld von 10 Euro rechnen. Die Fahrerlaubnis selbst erlischt dadurch nicht — holen Sie den Umtausch bei Ihrer Führerscheinstelle einfach schnellstmöglich nach.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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