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Gewerbe abmelden in Essen: Gebühren, Unterlagen & Termin

Gewerbe abmelden erledigen Sie in Essen bei: Gewerbemeldestelle · Essen. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Essen

Gewerbemeldestelle · Essen

Porscheplatz 1, 45127 Essen

+49 201 88-32777

gewerbemeldestelle@essen.de

Gewerbemeldestelle · Essen

Porscheplatz 1, 45127 Essen

+49 201 88-32777

gewerbemeldestelle@essen.de

Gebühren (amtlich)

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen. Gewerbeanmeldung/Gewerbeummeldung Für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter*innen von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind. Gebühr: 26,00 Euro Für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter*innen von Personengesellschaften sind. Gebühr: 33,00 Euro Für jeden weiteren gesetzlichen Vertretenden bei juristischen Personen. Gebühr: 13,00 Euro Gewerbeabmeldung Gebührenfrei Ersatzbescheinigung (bei Verlust des Gewerbescheins) Gebühr: 15,00 Euro Auskünfte 20,00 bis 70,00 Euro Bei persönlicher Vorsprache ist die Verwaltungsgebühr per Barzahlung oder per EC-Karte/ Kreditkarte vor Ort zu entrichten. Bei EC-Karten-Zahlung ist eine PIN erforderlich. Wird die Gewerbemeldung auf dem schriftlichen Wege eingereicht, kann die Verwaltungsgebühr lediglich per Verrechnungsscheck oder per Gebührenbescheid entrichtet werden. Wenn Sie das Online-Verfahren nutzen, wird die Verwaltungsgebühr durch Kartenzahlung per Master- oder Visakarte oder Paypal von Ihrem Konto abgebucht. Bei juristischen Personen mit mehreren gesetzlichen Vertretern wird die Verwaltungsgebühr für die weiteren gesetzlichen Vertretenden per Gebührenbescheid erhoben (pro gesetzlicher Vertreter 13 Euro). Überweisungsträger, Lastschriften können aus verwaltungstechnischen Gründen nicht eingelöst werden. Gleiches gilt für Verrechnungsschecks, die auf einen nicht zutreffenden Gebührenbetrag ausgestellt sind. Diese werden Ihnen entwertet zurückgesandt, um Missbrauch und arbeitsintensive Nachforschungen zu vermeiden.

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Benötigte Unterlagen

• Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene GewerbeAbmeldung - GewA 3 • Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage vor Ort. Bei elektronischer GewerbeUmmeldung je nach Gemeinde weitere geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung der Identität (z.B. PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität). • Kopie des HandelsregisterAuszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister)

Voraussetzungen

Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes einstellen möchten, sind Sie verpflichtet, Ihr Gewerbe abzumelden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes bzw. einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen und sich daraus die Zuständigkeit einer abweichenden Gemeinde ergibt. Melden Sie zuerst Ihr Gewerbe oder Geschäft am bisherigen Standort ab. Anschließend melden Sie es am neuen Standort wieder an. Wenn Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern, ist ebenfalls eine Gewerbe-Abmeldung erforderlich. Zunächst müssen Sie Ihren Betrieb unter der bisherigen Rechtsform abmelden. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an. Wenn Sie Ihren Hauptsitz Ihres Betriebes bzw. einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen, ohne dass sich an der Zuständigkeit innerhalb der Gemeinde etwas ändert, genügt eine Gewerbeummeldung. Vorzunehmen ist die Abmeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertretern: • bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst, • bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) von dem/den gesetzlichen Vertreter(n). Bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG, GbR/BGB-Gesellschaft, GmbH & Co. KG) sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschaftern jeweils Gewerbeabmeldungen vorzunehmen Wichtiger Hinweis! Aufgrund personeller Engpässe kommt es aktuell zu langen Bearbeitungs- und Wartezeiten. Bei Gewerbeanmeldungen/-ummeldungen und -abmeldungen nutzen Sie bitte daher zur Beschleunigung unser Onlineverfahren Online-Gewerbemeldung. Ebenfalls ist die Gewerbeanzeige online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW möglich. Hierfür ist eine Registrierung bei BundID oder Mein Unternehmenskonto erforderlich. Alternativ ist eine persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Grundsätzlich werden freie Terminkapazitäten zwei Wochen im Voraus freigeschaltet.

Bearbeitungsdauer

Wenn Sie das Formular korrekt ausgefüllt haben und Ihre Unterlagen vollständig sind, bescheinigt Ihnen die Behörde den Empfang Ihrer Abmeldung bei persönlicher Vorsprache sofort. Bei schriftlicher oder elektronischer Abmeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Gewerbeabmeldung innerhalb von 3 Tagen.

Gut zu wissen

Möchten Sie Ihr Gewerbe einstellen, an einen Ort verlegen, der in den Zuständigkeitsbereich einer anderen als der bisher zuständigen Gemeinde fällt, oder möchten Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern? Dann müssen Sie Ihren Betrieb abmelden. Näheres erfahren Sie hier.

Häufige Fragen

Was kostet „Gewerbe abmelden“ in Essen?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen. Gewerbeanmeldung/Gewerbeummeldung Für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter*innen von … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Gewerbe abmelden“ in Essen erledigen?
Zuständig ist: Gewerbemeldestelle · Essen, Porscheplatz 1, 45127 Essen. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Gewerbe abmelden“ in Essen online?
Für Essen ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Bin ich verpflichtet, mein Gewerbe abzumelden?
Ja. Wer den Betrieb eines stehenden Gewerbes aufgibt, muss dies nach § 14 Abs. 1 GewO der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen — also zum Zeitpunkt der Betriebsaufgabe. Zuständig ist das Gewerbeamt der Gemeinde, in der der Betrieb seinen Sitz hat.
Wer wird über meine Gewerbeabmeldung informiert?
Das Gewerbeamt leitet die Abmeldung an weitere Stellen weiter — unter anderem an das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer, die Berufsgenossenschaft und gegebenenfalls das Registergericht (§ 14 Abs. 8 GewO). Sie müssen diese Stellen daher in der Regel nicht einzeln benachrichtigen.
Muss ich mein Gewerbe abmelden, wenn ich den Betrieb in eine andere Stadt verlege?
Bei einer Verlegung in eine andere Gemeinde ist am neuen Standort eine Gewerbeanmeldung erforderlich — eine bloße Ummeldung gibt es nur innerhalb derselben Gemeinde. Die Aufgabe des Betriebs am bisherigen Standort zeigen Sie nach § 14 Abs. 1 GewO im Zusammenhang mit der Verlegung ausschließlich gegenüber der Behörde an, die am neuen Standort für die Gewerbeanmeldung zuständig ist; diese übermittelt die Daten unverzüglich an die bisher zuständige Behörde.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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