Gewerbe ummelden in Essen: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle in Essen
Gewerbemeldestelle · Essen
Porscheplatz 1, 45127 Essen
+49 201 88-32777
gewerbemeldestelle@essen.de
Gewerbemeldestelle · Essen
Porscheplatz 1, 45127 Essen
+49 201 88-32777
gewerbemeldestelle@essen.de
Gebühren (amtlich)
Gebühren für die Gewerbeummeldung für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind Gebühr: Euro 26 für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind Gebühr: Euro 33 für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen Gebühr: Euro 13 Gewerbeanmeldung/Gewerbeummeldung Für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter*innen von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind. Gebühr: 26,00 Euro Für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter*innen von Personengesellschaften sind. Gebühr: 33,00 Euro Für jeden weiteren gesetzlichen Vertretenden bei juristischen Personen. Gebühr: 13,00 Euro Gewerbeabmeldung Gebührenfrei Ersatzbescheinigung (bei Verlust des Gewerbescheins) Gebühr: 15,00 Euro Auskünfte 20,00 bis 70,00 Euro Bei persönlicher Vorsprache ist die Verwaltungsgebühr per Barzahlung oder per EC-Karte/ Kreditkarte vor Ort zu entrichten. Bei EC-Karten-Zahlung ist eine PIN erforderlich. Wird die Gewerbemeldung auf dem schriftlichen Wege eingereicht, kann die Verwaltungsgebühr lediglich per Verrechnungsscheck oder per Gebührenbescheid entrichtet werden. Wenn Sie das Online-Verfahren nutzen, wird die Verwaltungsgebühr durch Kartenzahlung per Master- oder Visakarte oder Paypal von Ihrem Konto abgebucht. Bei juristischen Personen mit mehreren gesetzlichen Vertretern wird die Verwaltungsgebühr für die weiteren gesetzlichen Vertretenden per Gebührenbescheid erhoben (pro gesetzlicher Vertreter 13 Euro). Überweisungsträger, Lastschriften können aus verwaltungstechnischen Gründen nicht eingelöst werden. Gleiches gilt für Verrechnungsschecks, die auf einen nicht zutreffenden Gebührenbetrag ausgestellt sind. Diese werden Ihnen entwertet zurückgesandt, um Missbrauch und arbeitsintensive Nachforschungen zu vermeiden.
Gut vorbereitet zum Amt
Gebühren vorab berechnen, Fristen prüfen, Checklisten abhaken: Unsere kostenlosen Behörden-Tools sparen Ihnen den zweiten Termin.
Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• Ausgefülltes Formular Gewerbe-Ummeldung (GewA 2) • Nachweis der Identität, zum Beispiel • Kopie Personalausweis • Kopie Reisepass • Meldebescheinigung • Kopie des Handelsregisterauszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist • bei Genossenschaften: Auszug aus dem Genossenschaftsregister • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
Voraussetzungen
Wenn Sie den Betriebssitz Ihres Unternehmens innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der bisher zuständigen Gemeinde verlegen möchten, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden. Gleiches gilt, wenn Sie den Standort Ihres Betriebssitzes oder den Sitz einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle wechseln. Sollten Sie Ihre Gewerbetätigkeit ändern, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie in Ihrem Geschäft künftig Waren oder Leistungen ausschließlich oder zusätzlich anbieten, die bezogen auf Ihr angemeldetes Gewerbe nicht geschäftsüblich sind. Darüber hinaus müssen Sie eine Gewerbeummeldung vornehmen, wenn sich Ihr Name als Gewerbetreibender ändert. Die Ummeldung muss von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertreterinnen oder Vertretern vorgenommen werden: • bei Einzelgewerben: von der oder dem Gewerbetreibenden selbst • bei juristischen Personen: von den gesetzlichen Vertreterinnen oder Vertretern, dies betrifft zum Beispiel Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH und Aktiengesellschaft (AG) • bei Personengesellschaften: von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern: dies betrifft zum Beispiel offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) Wenn Sie Ihren Betriebssitz in eine andere Gemeinde verlegen, müssen Sie das Gewerbe am neuen Standort anmelden. Ihr alter Standort wird dabei automatisch abgemeldet. Hierbei handelt es sich nicht um eine Ummeldung. Wichtiger Hinweis! Aufgrund personeller Engpässe kommt es aktuell zu langen Bearbeitungs- und Wartezeiten. Bei Gewerbeanmeldungen/-ummeldungen und -abmeldungen nutzen Sie bitte daher zur Beschleunigung unser Onlineverfahren Online-Gewerbemeldung. Ebenfalls ist die Gewerbeanzeige online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW möglich.
So läuft es ab
Veränderungen zu Ihrem Gewerbe müssen Sie bei der zuständigen Stelle melden. Gleiches gilt für Veränderungen zu einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle. Die Ummeldung des Gewerbes können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch vornehmen. Wenn die Ummeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie das Formular " Gewerbe-Ummeldung" – (GewA 2) ausfüllen und persönlich unterschreiben. Das Formular "GewA 2" liegt bei der für die Ummeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung. Die zuständige Stelle bescheinigt den Empfang der Gewerbeummeldung, wenn das Ummeldeformular vollständig ausgefüllt wurde. Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeummeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter. Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Sie haben einen Rechtsanspruch auf elektronische Abwicklung. Bei elektronischer Abwicklung über das WSP.NRW erhalten Sie nach Entrichtung der Gebühr eine maschinell erstellte und ohne Unterschrift gültige Empfangsbescheinigung.
Bearbeitungsdauer
Sind alle Angaben und Unterlagen vollständig, erhalten Sie Ihre Empfangsbescheinigung • bei persönlicher Vorsprache: sofort • bei schriftlicher Ummeldung oder Online-Ummeldung: innerhalb von 3 Tagen • bei elektronischer Abwicklung über das WSP.NRW steht die Empfangsbescheinigung direkt nach Entrichtung der Gebühr im Nutzerkonto zur Verfügung.
Fristen
Einer der folgenden Punkte trifft auf Sie zu: • Sie verlegen den Betriebssitz, eine Niederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Gemeinde • Sie ändern oder erweitern die angebotenen Waren und Leistungen Der Name der oder des Gewerbetreibenden ändert sich. Erlaubnispflichten Erlaubnispflichtig sind die Tätigkeiten, bei denen ein besonderes Schutzbedürfnis der Öffentlichkeit vorliegt. Unter anderem sind das Tätigkeiten, die nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung einer besonderen Erlaubnis bedürfen, wie zum Beispiel: · Die Vermittlung von Versicherungen (siehe Industrie-und-Handelskammer) · Die Vermittlung von Immobilien, Darlehen, sowie bestimmter Kapital- und Vermögensanlagen · Die Ausübung eines Bewachungs-, Versteigerer- oder Pfandleihgewerbes · Schank- und Speisewirtschaften, Imbissbetriebe, Cafés, Bistros u.a. mit Ausschank von alkoholischen Getränken · Spielhallen · Güterkraftverkehrserlaubnis, Taxenkonzession Diese Auflistung der erlaubnispflichtigen Tätigkeiten ist nicht abschließend. Einzelheiten können bei der Gewerbebehörde erfragt werden.
Gut zu wissen
Wenn Sie den Sitz Ihres Betriebes an einen neuen Standort innerhalb des Zuständigkeitsbezirks Ihrer Gemeinde verlegen wollen, Ihr Name als Gewerbetreiber sich geändert hat oder Sie künftig zusätzliche Waren oder Leistungen anbieten wollen, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden.
Häufige Fragen
Was kostet „Gewerbe ummelden“ in Essen?
Wo kann ich „Gewerbe ummelden“ in Essen erledigen?
Geht „Gewerbe ummelden“ in Essen online?
Wann muss ich mein Gewerbe ummelden?
Was gilt, wenn ich mit dem Gewerbe in eine andere Stadt ziehe?
Bis wann muss die Gewerbeummeldung erfolgen?
Weitere Behördengänge in Essen:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Gewerbe ummelden (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.