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Kirchenaustritt erklären in Hannover: Gebühren, Unterlagen & Termin

Kirchenaustritt erklären erledigen Sie in Hannover bei: - Urkundenservice und Folgebeurkundungen · Hannover. Online-Terminbuchung verfügbar (Link unten).

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.

Zuständige Stelle in Hannover

- Urkundenservice und Folgebeurkundungen · Hannover

Am Schützenplatz 1, 30169 Hannover

+49 511 168-42974

32.31.2@Hannover-Stadt.de

Gebühren (amtlich)

Gebühr: 30,- € zzügl. USt.

Gut vorbereitet zum Amt

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Benötigte Unterlagen

• Personalausweis oder Reisepass • soweit vorhanden: Taufbescheinigung

So läuft es ab

• Die Austrittserklärung muss persönlich abgegeben werden. • Die melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit wird von der zuständigen Stelle elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Von dem Kirchenaustritt erfährt die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind. • Eine Vorsprache beim Finanzamt ist daher nicht mehr erforderlich, die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer muss die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber entsprechend unterrichten. Der Kirchenaustritt kann auch vor einem’r Notar*in eigener Wahl erklärt werden. Für diese Erklärung kann dieses Formular verwendet werden, so dass der*die Notar*in nur noch die Unterschrift beglaubigen muss: • Erklärung zum Kirchenaustritt vor einem*r Notar*in

Gut zu wissen

Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.

Häufige Fragen

Was kostet „Kirchenaustritt erklären“ in Hannover?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Gebühr: 30,- € zzügl. USt.
Wo kann ich „Kirchenaustritt erklären“ in Hannover erledigen?
Zuständig ist: - Urkundenservice und Folgebeurkundungen · Hannover, Am Schützenplatz 1, 30169 Hannover. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Kirchenaustritt erklären“ in Hannover online?
Ja — Hannover bietet eine Online-Terminbuchung bzw. einen Online-Dienst an. Den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Kann ich den Kirchenaustritt online erklären?
Nein. Sie erklären den Austritt entweder persönlich zur Niederschrift bei der zuständigen Stelle oder reichen eine schriftliche Erklärung mit öffentlich beglaubigter (notarieller) Unterschrift ein. Eine formlose E-Mail oder ein einfacher Brief genügen nicht.
Muss ich die Kirche selbst über meinen Austritt informieren?
Nein. Die zuständige Stelle benachrichtigt die Religionsgemeinschaft bzw. das Kirchensteueramt und teilt den Austritt auch der Meldebehörde mit. Bewahren Sie die Austrittsbescheinigung dauerhaft auf — sie dient Ihnen später als Nachweis.
Warum ist mal das Standesamt und mal das Amtsgericht zuständig?
Der Austritt aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft ist landesrechtlich geregelt, deshalb unterscheiden sich die Zuständigkeiten. In Bayern erklären Sie den Austritt beim Standesamt Ihres Wohnorts, in Berlin beim Amtsgericht Ihres Wohnbezirks. Welche Stelle für Ihre Stadt zuständig ist, zeigt die Übersicht auf dieser Seite.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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