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Namensänderung beantragen in Hannover: Gebühren, Unterlagen & Termin

Namensänderung beantragen erledigen Sie in Hannover bei: - Bürgeramt Bemerode · Hannover — Gebühr laut amtlicher Angabe: 44,82 € / 11,20 €. Online-Terminbuchung verfügbar (Link unten).

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.

Zuständige Stelle in Hannover

- Bürgeramt Bemerode · Hannover

Bemeroder Rathausplatz 1, 30539 Hannover

Mo 08:00-18:00 · Di 08:00-14:00 · Mi 08:00-12:00 · Do 08:00-18:00 · Fr 08:00-14:00 (lt. OpenStreetMap)

+49 511 168-32000

buergeramt-bemerode@hannover-stadt.de

- Bürgeramt Linden · Hannover

Lindener Marktplatz 1, 30449 Hannover

Mo, Do 08:00-18:00 · Di, Fr 08:00-14:00 · Mi 08:00-12:00 (lt. OpenStreetMap)

+49 511 168-32000

buergeramt-linden@hannover-stadt.de

- Bürgeramt Podbi-Park · Hannover

Lister Str. 10, 30163 Hannover

Mo, Do 08:00-18:00 · Di, Fr 08:00-14:00 · Mi 08:00-12:00 (lt. OpenStreetMap)

+49 511 168-32000

Buergeramt-Podbipark@Hannover-Stadt.de

- Bürgeramt Döhren · Hannover

Peiner Str. 9, 30519 Hannover

+49 511 168-32000

buergeramt-doehren@hannover-stadt.de

Gebühren (amtlich)

Gebühr: 44,82 Euro zusätzlich • für vorläufige Fahrberechtigung: 11,20 Euro Die Gebühr wird bei der persönlichen Antragstellung per girocard (EC) oder per Kreditkarte gezahlt.

Gut vorbereitet zum Amt

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Benötigte Unterlagen

• Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung • bisheriger Führerschein • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen • bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde • bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich Namensänderungsurkunde vom Standesamt, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde • zusätzlich eine Karteikartenabschrift (Aufstellung der aktuellen Führerscheindaten), sofern der Führerschein vor dem 1.1.1999 ausgestellt wurde. Diese kann in der Regel telefonisch bei der zuständigen Stelle angefordert werden, die den Führerschein ausgestellt hat.

So läuft es ab

Nicht angegeben Der Antrag auf Ausstellung eines geänderten Führerscheins für die Führerscheinklassen AM, A1, A2, A, B, BE, T und T kann in den Bürgerämtern der Landeshauptstadt Hannover oder in der Fahrerlaubnisbehörde persönlich beantragt werden. Für alle anderen Klassen ist der Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt Hannover persönlich zu stellen. Sofern Ausweisdokumente und der Führerschein geändert werden sollen, buchen Sie bitte im Bürgeramt jeweils einen Termin für die Änderung des Ausweisdokuments und einen Termin für die Änderung des Führerscheins. Bitte vereinbaren Sie zuvor einen Termin. Diesen können Sie direkt online buchen - siehe Links unten. Der Führerschein wird Ihnen von der Bundesdruckerei direkt nach Hause übersandt.

Bearbeitungsdauer

Nicht angegeben Die Bearbeitung dauert etwa sechs bis acht Wochen.

Gut zu wissen

Zwar gibt es keine gesetzliche Regelung, die besagt, dass der Führerschein geändert werden muss, nachdem man einen neuen Nachnamen durch Heirat oder andere Gründe angenommen hat. Sollte im Personalausweis jedoch nicht ersichtlich sein, dass die Fahrerlaubnisinhaberin oder der Fahrerlaubnisinhaber den Namen auf dem Führerschein einmal geführt hat, wird dringend zu einer Änderung geraten. Gleiches gilt bei einer Änderung des Vornamens, des Geburtsdatums oder des Geburtsortes. Eine Änderung der Anschrift wird im Führerschein nicht eingetragen und ist damit nicht zu melden. Allgemeine Informationen Es gibt keine gesetzliche Regelung, dass der Führerschein geändert werden muss, nachdem man einen neuen Nachnamen durch Heirat oder andere Gründe angenommen hat. Sollte im Personalausweis jedoch nicht ersichtlich sein, dass der Fahrerlaubnisinhaber oder die Fahrerlaubnisinhaberin den Namen auf dem Führerschein einmal geführt hat, wird dringend zu einer Änderung geraten. Gleiches gilt bei einer Änderung des Vornamens, des Geburtsdatums oder des Geburtsortes. Eine Änderung der Anschrift wird im Führerschein nicht eingetragen und ist damit nicht zu melden.

Wie stehen die Gebühren in Hannover im Vergleich?

Hannover44,82 € / 11,20 €
Niedersachsen5,00 € – 46,00 €
Deutschland (6.823 Städte)5,00 € – 255,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Namensänderung beantragen“ in Hannover?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Gebühr: 44,82 Euro zusätzlich • für vorläufige Fahrberechtigung: 11,20 Euro Die Gebühr wird bei der persönlichen Antragstellung per girocard (EC) oder per Kreditkarte gezahlt.
Wo kann ich „Namensänderung beantragen“ in Hannover erledigen?
Zuständig ist: - Bürgeramt Bemerode · Hannover, Bemeroder Rathausplatz 1, 30539 Hannover. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Namensänderung beantragen“ in Hannover online?
Ja — Hannover bietet eine Online-Terminbuchung bzw. einen Online-Dienst an. Den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wann wird eine Namensänderung genehmigt?
Eine öffentlich-rechtliche Änderung des Familiennamens ist nur zulässig, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt (§ 3 NamÄndG). Die maßgeblichen Umstände werden von Amts wegen festgestellt; dabei sollen insbesondere die unmittelbar Beteiligten sowie Personen gehört werden, deren Rechte durch die Namensänderung berührt werden (§ 3 Abs. 2 NamÄndG).
Worin unterscheidet sich die Namensänderung nach der Hochzeit von der nach dem NamÄndG?
Die Bestimmung eines Ehenamens sowie die Wiederannahme des Geburtsnamens oder des früher geführten Namens nach Scheidung oder Verwitwung erfolgen durch Erklärung gegenüber dem Standesamt (§ 1355 BGB) – einen wichtigen Grund verlangt das Gesetz dafür nicht. Die Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz setzt dagegen einen wichtigen Grund voraus (§ 3 NamÄndG) und wird bei der nach Landesrecht zuständigen Verwaltungsbehörde beantragt (§ 5 NamÄndG).
Wo stelle ich den Antrag auf Namensänderung?
Nach § 5 NamÄndG stellen Sie den Antrag schriftlich oder zu Protokoll bei der nach Landesrecht zuständigen Verwaltungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Welche Behörde das konkret ist, regelt das jeweilige Bundesland – in Berlin ist es etwa das Standesamt, in Bayern das Landratsamt oder die kreisfreie Stadt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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