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Verkehrswertgutachten beantragen in Hannover: Gebühren, Unterlagen & Termin

Verkehrswertgutachten beantragen erledigen Sie in Hannover bei: Niedersächsisches Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) - Regionaldirektion Hameln-Hannover - Regionaldirektion Hameln-Hannover - Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte Hameln-Hannover. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.

Zuständige Stelle in Hannover

Niedersächsisches Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) - Regionaldirektion Hameln-Hannover - Regionaldirektion Hameln-Hannover - Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte Hameln-Hannover

Dorfstraße 19, 30519 Hannover

Mo-Fr 08:00-12:00 (lt. OpenStreetMap)

0511 30245-431

gag-hm-h@lgln.niedersachsen.de

Gebühren (amtlich)

Für die Erstellung von Verkehrswertgutachten werden Gebühren erhoben. Diese richten sich insbesondere nach dem im Gutachten ermittelten Verkehrswert. Je nach Einzelfall hinzugerechnet werden weiterhin erforderliche Auslagen. Die Höhe der Gebühren ist geregelt in der jeweils aktuellen Fassung der Gebührenordnung für die Gutachterausschüsse und den Oberen Gutachterausschuss ( GOGut ).

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Benötigte Unterlagen

Die für eine Verkehrswertermittlung notwendigen Unterlagen unterscheiden sich je nach Art des Gutachtenauftrags. Im Bedarfsfall hält die Geschäftsstelle mit Ihnen Rücksprache.

Voraussetzungen

Sie können nach §193 Absatz 1 Baugesetzbuch ein Verkehrswertgutachten für bebaute und unbebaute Grundstücken sowie Rechte an Grundstücken beantragen, wenn Sie • Eigentümerin oder Eigentümer, • eine der Eigentümerin oder dem Eigentümer gleichstehend berechtigte Person, • Inhaberin oder Inhaber anderer Rechte am Grundstück • oder eine pflichtteilsberechtigte Person sind, für deren Pflichtteil der Wert des Grundstücks von Bedeutung ist. Weiterhin können unter bestimmten Voraussetzungen Behörden und Gerichte antragsberichtigt sein.

So läuft es ab

Bei der jeweils zuständigen Geschäftsstelle des Gutachterausschusses können Sie einen Antrag auf Erstellung eines Verkehrswertgutachtens über bebaute und unbebaute Grundstücken sowie Rechte an Grundstücken stellen. • Nach Auftragseingang prüft die Geschäftsstelle zunächst, ob Sie antragsberechtigt sind. • Ggf. nimmt die Geschäftsstelle im Rahmen der Vorbereitung des Gutachtens mit Ihnen Kontakt auf, um erforderliche Unterlagen einzuholen und/oder um einen Termin für die vorbereitenden Sachverhaltsfeststellungen auf dem Grundstück und in dem Gebäude zu vereinbaren. • Parallel dazu wird die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Sachverhaltsermittlungen zu dem Objekt bei anderen Behörden und Stellen vornehmen. • Durch das vorsitzende Mitglied des Gutachterausschusses wird festgelegt, in welcher Zusammensetzung der Gutachterausschuss für dieses Gutachten tätig wird. • In der Regel erfolgt – unabhängig von bereits durchgeführten, vorbereitenden örtlichen Sachverhaltsermittlungen durch die Geschäftsstelle – eine Ortsbesichtigung des Objektes durch den Gutachterausschuss. Die dazu erforderlichen Termine vereinbart die Geschäftsstelle mit Ihnen bzw. der Eigentümerin oder dem Eigentümer des Objektes. • Möglicherweise sind danach noch weitere Ermittlungen notwendig. • Das Verkehrswertgutachten wird in der Zusammensetzung des Gutachterausschusses für dieses Gutachten beraten und in seiner Gesamtheit beschlossen. • Den Antragstellenden des Verkehrswertgutachtens, den Eigentümerinnen und Eigentümern des Grundstückes oder den Inhaberinnen und Inhabern grundstücksgleicher Rechte werden Ausfertigungen des Verkehrswertgutachtens zusammen mit der Kosten- und Gebührenrechnung übermittelt. • Erläuterungen des Gutachtens sind, ggf. auch gegen Gebühr, durch das jeweilige vorsitzende Mitglied möglich.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Umfang der erforderlichen Sachverhaltsermittlungen. Die Bearbeitung beansprucht in der Regel vier bis 16 Wochen.

Gut zu wissen

Der Verkehrswert eines Grundstücks bildet den Preis ab, der zu einem konkreten Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre. Berücksichtigt werden die wesentlichen wertbestimmenden Merkmale, wie beispielsweise die Lage oder die Größe eines Grundstückstücks, Baujahre von Gebäuden, deren Unterhaltungszustand, Ausstattungsqualitäten, etc. Keine Beachtung finden bei der Ermittlung des Verkehrswertes hingegen solche Umstände, die für den Immobilienmarkt ungewöhnlich sind oder diesen nicht neutral abbilden. Der Verkehrswert kann sich auch auf Rechte an Grundstücken beziehen, beispielsweise Wegerechte. Die Definition des Verkehrswertes und die Anforderungen an dessen Ermittlung werden im Baugesetzbuch festgeschrieben. Ein Verkehrswertgutachten der Gutachterausschüsse weist den Verkehrswert nach Baugesetzbuch interessensneutral und mit amtlicher Qualität nach. Inhalte eines Gutachtes sind regelmäßig eine umfangreiche Beschreibung des zu bewertenden Objektes (wertbeeinflussende Merkmale) und der Vorgehensweise der Ermittlung, eine Analyse vergleichbarer Kauffälle (aus der amtlichen Kaufpreissammlung der Gutachterausschüsse) sowie die Begründung des im konkreten Fall ermittelten Verkehrswertes.

Häufige Fragen

Was kostet „Verkehrswertgutachten beantragen“ in Hannover?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Für die Erstellung von Verkehrswertgutachten werden Gebühren erhoben. Diese richten sich insbesondere nach dem im Gutachten ermittelten Verkehrswert. Je nach Einzelfall hinzugerechnet werden weiterhin erforderliche Auslagen. Die Höhe der Gebühren ist geregelt … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Verkehrswertgutachten beantragen“ in Hannover erledigen?
Zuständig ist: Niedersächsisches Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) - Regionaldirektion Hameln-Hannover - Regionaldirektion Hameln-Hannover - Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte Hameln-Hannover, Dorfstraße 19, 30519 Hannover. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Verkehrswertgutachten beantragen“ in Hannover online?
Für Hannover ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wer darf ein Verkehrswertgutachten beim Gutachterausschuss beantragen?
Nach § 193 Abs. 1 BauGB können neben den zuständigen Behörden sowie den Gerichten und Justizbehörden insbesondere Eigentümer, ihnen gleichstehende Berechtigte, Inhaber anderer Rechte am Grundstück und Pflichtteilsberechtigte, für deren Pflichtteil der Wert des Grundstücks von Bedeutung ist, ein Gutachten über den Verkehrswert beantragen. Kaufinteressenten ohne eigenes Recht am Grundstück gehören nicht dazu — sie benötigen die Mitwirkung eines Antragsberechtigten (etwa des Eigentümers) oder beauftragen einen freien Sachverständigen.
Ist das Gutachten des Gutachterausschusses bindend?
Nein. Die Gutachten haben keine bindende Wirkung, soweit nichts anderes bestimmt oder vereinbart ist (§ 193 Abs. 3 BauGB). Der Gutachterausschuss ist aber gesetzlich als selbständiges, unabhängiges Gremium ausgestaltet (§ 192 BauGB) und wertet die amtliche Kaufpreissammlung aus (§ 193 Abs. 5 BauGB) — seine Gutachten werden in der Praxis daher vielfach anerkannt, etwa in gerichtlichen Verfahren.
Worin unterscheidet sich der Gutachterausschuss von einem freien Sachverständigen?
Der Gutachterausschuss ist ein selbständiges, unabhängiges Gremium, dessen Mitglieder in der Ermittlung von Grundstückswerten oder sonstigen Wertermittlungen sachkundig und erfahren sein müssen (§ 192 BauGB); er führt zudem die Kaufpreissammlung, wertet sie aus und ermittelt die Bodenrichtwerte (§ 193 Abs. 5 BauGB). Alternativ können Sie ein Verkehrswertgutachten bei einem öffentlich bestellten und vereidigten oder zertifizierten Sachverständigen in Auftrag geben — welche Variante geeignet ist, hängt vom Verwendungszweck ab, etwa Gerichtsverfahren, Finanzamt oder privater Verkauf.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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