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Internationalen Führerschein beantragen in Nürnberg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Internationalen Führerschein beantragen erledigen Sie in Nürnberg bei: Stadt Nürnberg - Ordnungsamt - Führerscheinstelle — Gebühr laut amtlicher Angabe: 15,00 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Bayern.

Zuständige Stelle in Nürnberg

Stadt Nürnberg - Ordnungsamt - Führerscheinstelle

Hirschelgasse 32, 90403 Nürnberg

Mo-Do 08:00-15:30 · Fr 08:00-12:00 (lt. OpenStreetMap)

+49 911 231-3234

fuehrerscheine@stadt.nuernberg.de

Gebühren (amtlich)

Ausstellung eines Internationalen Führerscheins: ca. 15 Euro ggf. zusätzliche Kosten für die Ausstellung eines EU-Kartenführerscheins

Benötigte Unterlagen

• Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, in der Regel sind folgende Unterlagen erforderlich: • gültiger Personalausweis oder Reisepass • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme) • gültiger (EU-Karten-)Führerschein

Voraussetzungen

Im Bereich der Europäischen Union dürfen Sie grundsätzlich auch mit Ihrem deutschen Führerschein fahren. Für viele andere Länder benötigen Sie aber zusätzlich zum nationalen Führerschein noch einen Internationalen Führerschein. Es gibt zwei Arten des Internationalen Führerscheins: • Internationaler Führerschein nach dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November  1968 (sog. Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr, s. hierzu § 25b Abs. 3 i.V. m. Anlage 8d Fahrerlaubnis-Verordnung [FeV]). Gültigkeitsdauer: 3 Jahre, es sei denn eine nationale Führerscheinklasse ist kürzer befristet. • Internationaler Führerschein nach dem Internationalen Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 (sog. Pariser Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr, s. hierzu § 25b Absatz 2 i. V. m. Anlage 8c FeV). Gültigkeitsdauer: 1 Jahr, es sei denn eine nationale Führerscheinklasse ist kürzer befristet. Diese sind grundsätzlich (nur) in den Vertragsstaaten des jeweiligen Abkommens gültig. Es ist insofern ratsam, beim Reiseveranstalter oder der diplomatischen Vertretung des jeweiligen Landes bzgl. der Notwendigkeit eines Internationalen Führerscheins nachzufragen, bzw. zu klären, welche Art benötigt wird. Den Internationalen Führerschein können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (= Kreisverwaltungsbehörde) beantragen. Bitte beachten Sie, dass ein Internationaler Führerschein nur ausgestellt werden kann, wenn Sie als Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis im Besitz eines (ab 01.01.1999 ausgestellten) EU-Kartenführerscheins sind. Inhaber eines vor dem 01.01.1999 ausgestellten deutschen Führerscheins müssen bei Erteilung eines Internationalen Führerscheines den deutschen Führerschein in den EU-Kartenführerschein umtauschen.

Gut zu wissen

Führerschein; Beantragung eines Internationalen Führerscheins

Wie stehen die Gebühren in Nürnberg im Vergleich?

Nürnberg15,00 €
Bayern15,00 € – 16,30 €
Deutschland (9.223 Städte)0,80 € – 45,20 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Internationalen Führerschein beantragen“ in Nürnberg?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Ausstellung eines Internationalen Führerscheins: ca. 15 Euro ggf. zusätzliche Kosten für die Ausstellung eines EU-Kartenführerscheins
Wo kann ich „Internationalen Führerschein beantragen“ in Nürnberg erledigen?
Zuständig ist: Stadt Nürnberg - Ordnungsamt - Führerscheinstelle, Hirschelgasse 32, 90403 Nürnberg. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Internationalen Führerschein beantragen“ in Nürnberg online?
Für Nürnberg ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wie lange ist der internationale Führerschein gültig?
Das regelt § 25b Abs. 4 FeV: Der internationale Führerschein nach dem Straßenverkehrsübereinkommen von 1968 gilt drei Jahre ab Ausstellung, der nach dem Abkommen von 1926 ein Jahr. Die Gültigkeit darf zudem nie über die des nationalen Führerscheins hinausgehen, dessen Nummer auf dem internationalen Führerschein vermerkt wird. Welches Abkommen Ihr Reiseland anwendet, erfahren Sie bei der Führerscheinstelle oder der Botschaft des Ziellandes.
Brauche ich für die EU einen internationalen Führerschein?
Nein. Gültige deutsche Führerscheine werden in allen Mitgliedstaaten der EU und des EWR anerkannt, und auch in den meisten übrigen europäischen Staaten ist laut Bundesverkehrsministerium kein internationaler Führerschein erforderlich. Für Länder außerhalb Europas sollten Sie vor Reiseantritt beim Reiseveranstalter oder bei der Botschaft des Ziellandes erfragen, ob ein internationaler Führerschein oder eine Übersetzung mitzuführen ist.
Welche Voraussetzungen gelten für den Antrag?
Nach § 25a FeV müssen Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und eine gültige EU- oder EWR-Fahrerlaubnis mit einem Führerschein nach dem seit dem 1. Januar 1999 geltenden Muster besitzen; dem Antrag sind ein Lichtbild nach Passverordnung und der Führerschein beizufügen. Wer noch einen alten Papierführerschein (Muster vor 1999) besitzt, muss diesen daher zunächst in den EU-Kartenführerschein umtauschen. Der internationale Führerschein ist laut Bundesportal nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheins und daher nur in Verbindung mit diesem gültig.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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