Sorgeerklärung (gemeinsames Sorgerecht) in Nürnberg: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Bayern.
Zuständige Stelle in Nürnberg
Stadt Nürnberg
Rathausplatz 2, 90403 Nürnberg
+49 911 231-0
poststelle@stadt.nuernberg.de
Gebühren (amtlich)
Beurkundungen durch die Urkundsperson des Jugendamts sind kostenfrei.
Gut vorbereitet zum Amt
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
Bei der Geburt eines nichtehelichen Kindes hat die Mutter die alleinige Sorge. Allerdings können nicht miteinander verheiratete Eltern durch die Erklärung, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen), die gemeinsame Sorge begründen. Sorgeerklärungen müssen öffentlich beurkundet werden. Die Urkundsperson des Jugendamts ist befugt, die öffentliche Beurkundung vorzunehmen. Der Zweck der Beurkundung liegt vor allem in der vorangehenden Belehrung über die allgemeinen Folgen der Sorgeerklärung.
Gut zu wissen
Nicht miteinander verheiratete Eltern können eine Sorgeerklärungen abgeben. Diese wird vom Jugendamt beurkundet.
Häufige Fragen
Was kostet „Sorgeerklärung (gemeinsames Sorgerecht)“ in Nürnberg?
Wo kann ich „Sorgeerklärung (gemeinsames Sorgerecht)“ in Nürnberg erledigen?
Was gilt ohne Sorgeerklärung?
Ist die Beurkundung beim Jugendamt wirklich kostenfrei?
Können wir die Sorgeerklärung schon vor der Geburt abgeben?
Weitere Behördengänge in Nürnberg:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Sorgeerklärung (gemeinsames Sorgerecht) (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.