Steuerklasse ändern in Nürnberg: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Bayern.
Zuständige Stelle in Nürnberg
Finanzamt Nürnberg
Sandstr. 20, 90443 Nürnberg
Mo-Mi 08:00-13:00 · Do 08:00-17:00 · Fr 08:00-12:00 (lt. OpenStreetMap)
+49 911 248-0
Finanzamt Nürnberg Dienstgebäude Kirchenweg
Kirchenweg 10, 90419 Nürnberg
Mo-Mi 08:00-13:00 · Fr 08:00-12:00 · Do 08:00-12:00,01:30-17:00 (lt. OpenStreetMap)
+49 911 3998-0
Finanzamt Nürnberg Dienstgebäude Thomas-Mann-Str.
Thomas-Mann-Str. 50, 90471 Nürnberg
Mo-Fr 08:00-12:00 (lt. OpenStreetMap)
+49 911 5393-0
Gut vorbereitet zum Amt
Gebühren vorab berechnen, Fristen prüfen, Checklisten abhaken: Unsere kostenlosen Behörden-Tools sparen Ihnen den zweiten Termin.
Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• Erforderliche Unterlage/n Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Formulare & Anträge (amtlich)
Direkt zu den offiziellen Formularen für Nürnberg — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:
Voraussetzungen
Für Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie Lebenspartnerinnen und -partner (im Folgenden für beides: Partnerinnen und Partner) ist grundsätzlich die Einreihung in folgende Steuerklassenkombinationen möglich: • III/V • IV/IV und • IV/IV mit Faktor Voraussetzung dafür ist, dass Sie und Ihre Partnerin oder Ihr Partner am 1.1. des Jahres nicht dauernd getrennt leben. Zu einer Ehe- oder Lebenspartnerschaft gehört eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft – zum Beispiel ein gemeinsamer Wohnsitz und ein gemeinsames Bankkonto. Wenn diese Gemeinschaft auf Dauer nicht mehr besteht, geht man von einer Trennung beziehungsweise Scheidung oder Aufhebung der Ehe- oder Lebenspartnerschaft aus. Für den Fall einer Trennung gelten beim Lohnsteuerabzug folgende Regelungen: • Bei einer Trennung nach dem 1.1. eines Jahres gelten für das laufende Jahr noch die bisherigen Steuerklassen. • Im Jahr der Trennung ist grundsätzlich ein Steuerklassenwechsel von Steuerklasse III auf V oder umgekehrt beziehungsweise auf IV/IV möglich. • Erst ab dem 1.1. des Folgejahres werden Sie als Partnerin oder Partner in die Steuerklasse I eingereiht. Die geänderte Steuerklasse wird Ihrem Arbeitgeber automatisch mitgeteilt. Leben Sie mit Ihrem Kind ab dem 1.1. des Folgejahres allein in einem Haushalt, können Sie auch die Steuerklasse II beantragen. Dafür gibt es weitere, eigene Voraussetzungen (Entlastungsbetrag für Alleinerziehende). Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind Sie verpflichtet, das Finanzamt über das dauernde Getrenntleben zu informieren und die Steuerklasse ändern zu lassen. Wird Ihre Ehe geschieden beziehungsweise Ihre Lebenspartnerschaft aufgehoben, gilt Folgendes: • Haben Sie und Ihre Partnerin oder Ihr Partner bereits am 1.1. des Scheidungs- oder Aufhebungsjahres dauernd getrennt gelebt, ergeben sich keine Änderungen bei der Steuerklasse.
So läuft es ab
Für die Berücksichtigung der korrekten Steuerklasse müssen Sie Ihr örtlich zuständiges Finanzamt über eine dauernde Trennung informieren. Gehen Sie dabei folgendermaßen vor: • Wählen Sie im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung unter "Lohnsteuer (Arbeitnehmer)" das passende Antragsformular aus: • "Erklärung zum dauernden Getrenntleben" • Hinweis: Für die Erklärung ist die Unterschrift einer oder eines Beteiligten ausreichend. • "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" (je nach Jahr) für die Berücksichtigung der Steuerklasse II • Füllen Sie den Antrag am elektronischen Endgerät oder ausgedruckt handschriftlich aus und unterschreiben Sie ihn. • Schicken Sie den Antrag gegebenenfalls mit Anlagen per Post an Ihr örtlich zuständiges Finanzamt. Sie können die Erklärung zum dauernden Getrenntleben alternativ auch online über ELSTER an das Finanzamt übermitteln. ELSTER ist ein barrierefreier und plattformunabhängiger Zugang zu den elektronischen Diensten der Steuerverwaltung. Für die elektronische authentifizierte Übermittlung benötigen Sie ein Zertifikat. Dieses erhalten Sie im Anschluss an Ihre Registrierung auf ELSTER. Bitte beachten Sie, dass der Registrierungsvorgang bis zu 2 Wochen dauern kann.
Bearbeitungsdauer
• dauerhafte Trennung von • der Ehepartnerin oder dem Ehepartner • der Lebenspartnerin oder dem Lebenspartner oder • Scheidung beziehungsweise Aufhebung der Ehe oder Lebenspartnerschaft
Gut zu wissen
Steuerklasse; Beantragung der Änderung bei einer Trennung
Häufige Fragen
Wo kann ich „Steuerklasse ändern“ in Nürnberg erledigen?
Geht „Steuerklasse ändern“ in Nürnberg online?
Wie oft kann ich die Steuerklasse wechseln?
Kann ich die Steuerklasse online ändern?
Müssen beide Ehegatten dem Steuerklassenwechsel zustimmen?
Weitere Behördengänge in Nürnberg:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Steuerklasse ändern (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.