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Vaterschaftsanerkennung in Nürnberg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Vaterschaftsanerkennung erledigen Sie in Nürnberg bei: Amtsgericht Nürnberg. Online-Terminbuchung verfügbar (Link unten).

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Bayern.

Zuständige Stelle in Nürnberg

Gebühren (amtlich)

Für das Gerichtsverfahren fallen Gerichtskosten an, darunter auch Gutachterkosten. Die Gutachterkosten können mehrere tausend Euro betragen. Regelmäßig werden das Kind und bei Bedürftigkeit auch der Mann und die Mutter Verfahrenskostenhilfe erhalten können.

Benötigte Unterlagen

Die Rechtswirkungen einer Vaterschaft zu einem "nichtehelichen" Kind können erst dann geltend gemacht werden, wenn die Vaterschaft wirksam anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt worden ist. Die ganz überwiegende Zahl der Vaterschaftsfeststellungen beruht auf einer freiwilligen Anerkennung. Diese muss vor dem Jugendamt, dem Amtsgericht, dem Standesbeamten, dem Gericht des Vaterschaftsfeststellungsverfahrens oder vor einem Notar erklärt und öffentlich beurkundet werden. Im Ausland tritt an die Stelle des Notars der zuständige Konsularbeamte. Die Anerkennung darf nicht unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung stehen. Sie ist schon vor der Geburt des Kindes zulässig. Damit die Anerkennung wirksam werden kann, muss ihr die Mutter des Kindes zustimmen. Die Anerkennung bedarf ausnahmsweise auch der Zustimmung des Kindes, wenn der Mutter insoweit die elterliche Sorge nicht zusteht. Der wichtigste Fall ist die Minderjährigkeit der Mutter, deren Sorgerecht deshalb ruht. Das Kind wird hierbei vom Jugendamt als Amtsvormund vertreten (selbstverständlich bedarf die minderjährige Mutter für ihre Zustimmung ihrerseits der Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter, also im Regelfall der Eltern). Auch die Zustimmungen zur Anerkennung müssen öffentlich beurkundet werden. Ist der Mann nicht zur freiwilligen Anerkennung der Vaterschaft bereit, kann das Kind oder die Mutter die Feststellung der Vaterschaft beantragen (zulässig ist aber auch ein Antrag des Mannes auf Feststellung, etwa wenn nach seiner Ansicht die Mutter zu Unrecht die Zustimmung zu seiner Anerkennungserklärung verweigert). Über den Feststellungsantrag entscheidet das Familiengericht in einem Abstammungsverfahren. In aller Regel wird ein genetisches Abstammungsgutachten eingeholt. Kommt das Gutachten zu einer hinreichend sicheren Wahrscheinlichkeit der Vaterschaft, stellt das Gericht fest, dass der betreffende Mann der Vater des Kindes ist. Neben dem Antrag auf Feststellung der Vaterschaft kann das Kind einen Antrag auf Zahlung von Unterhalt stellen, wenn es minderjährig ist. Das Amtsgericht-Familiengericht kann den Mann zur Zahlung von Unterhalt in Höhe des Mindestunterhalts rückwirkend ab Geburt verpflichten; dieser Anspruch wird wirksam, wenn die Vaterschaft des Mannes rechtskräftig festgestellt oder er die Vaterschaft wirksam anerkannt hat.  Damit soll das Kind möglichst schnell zu einem Unterhaltstitel kommen.

Gut zu wissen

Vaterschaftsanerkennung; Beurkundung

Häufige Fragen

Was kostet „Vaterschaftsanerkennung“ in Nürnberg?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Für das Gerichtsverfahren fallen Gerichtskosten an, darunter auch Gutachterkosten. Die Gutachterkosten können mehrere tausend Euro betragen. Regelmäßig werden das Kind und bei Bedürftigkeit auch der Mann und die Mutter Verfahrenskostenhilfe erhalten können.
Wo kann ich „Vaterschaftsanerkennung“ in Nürnberg erledigen?
Zuständig ist: Amtsgericht Nürnberg, Fürther Str. 110, 90429 Nürnberg. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Vaterschaftsanerkennung“ in Nürnberg online?
Ja — Nürnberg bietet eine Online-Terminbuchung bzw. einen Online-Dienst an. Den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Kann die Vaterschaft schon vor der Geburt anerkannt werden?
Ja. Nach § 1594 Abs. 4 BGB ist die Anerkennung schon vor der Geburt des Kindes zulässig. Das hat den Vorteil, dass der Vater nach der Anmeldung der Geburt direkt in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen werden kann.
Muss die Mutter der Vaterschaftsanerkennung zustimmen?
Ja. Nach § 1595 Abs. 1 BGB bedarf die Anerkennung der Zustimmung der Mutter; sie erklärt ihre Zustimmung persönlich vor der Urkundsperson, eine Erklärung durch Bevollmächtigte ist ausgeschlossen (§ 1596 BGB). Sowohl die Anerkennung als auch die Zustimmung müssen öffentlich beurkundet werden (§ 1597 Abs. 1 BGB).
Was kostet die Vaterschaftsanerkennung?
Die Beurkundung beim Jugendamt ist gebührenfrei. Beim Standesamt, Amtsgericht oder Notar können dagegen je nach Bundesland Gebühren anfallen. Die konkreten Angaben und Termin-Links für Ihre Stadt finden Sie in der Übersicht auf dieser Seite.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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