Fischereischein beantragen in Oldenburg: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.
Zuständige Stelle in Oldenburg
Sicherheit und Ordnung · Oldenburg
Pferdemarkt 14, 26121 Oldenburg (Oldenburg)
0441 235-4444
ordnung@stadt-oldenburg.de
Gebühren (amtlich)
Für die Ausstellung des Fischereischeins wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 45 Euro erhoben. Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen.
Gut vorbereitet zum Amt
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• Prüfungszeugnis einer bestandenen vorgeschriebenen Fischerprüfung oder • Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer • Passbild • Personalausweis • bei minderjährigen antragstellenden Personen zusätzlich: • Vorsprache einer gesetzlichen Vertreterin/eines gesetzlichen Vertreters mit Personalausweis
Formulare & Anträge (amtlich)
Direkt zu den offiziellen Formularen für Oldenburg — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:
Voraussetzungen
Wer in Niedersachsen die Fischerei ausüben will, benötigt in vielen Fällen einen Fischereischein. Fischereirechtlich ist er zwar nicht zwingend vorgeschrieben; die meisten Fischereirechtsinhaber machen ihn jedoch zur Voraussetzung für die Ausstellung des Fischereierlaubnisscheins. Wenn Sie in einem Binnengewässer, in dem Sie nicht Fischereiberechtigter oder Fischereipächter sind, fischen wollen, benötigen Sie neben dem Fischereischein oder dem Personalausweis in jedem Fall eine von der Berechtigten/dem Berechtigten ausgestellte Bescheinigung, dass Sie fischen dürfen (Fischereierlaubnisschein). Dasselbe gilt für die niedersächsischen Küstengewässer der Weser. Der Fischereierlaubnisschein (Angelkarte), ist bei der Eigentümerin/dem Eigentümer oder der Fischereipächterin/dem Fischereipächter des Gewässers einzuholen. Fragen hierzu können oft die örtlichen Fischereivereine beantworten. Informationen zur niedersächsischen Fischerprüfung erhalten Sie in den Internetauftritten der unten genannten Angelfischereiverbände oder bei Ihrem örtlichen Fischereiverein. Allgemeine Informationen Für die Ausübung des Angelsports benötigen Sie zwei Erlaubnisse: • einen Fischereischein sowie • Amtlicher Nachweis, dass man die Fischerprüfung abgelegt hat und generell fischen darf (nach Erhalt der Erlaubnis für das jeweilige Gewässer) • Weitere Informationen zur Fischerprüfung • einen Fischereierlaubnisschein (Angelkarte) • Genehmigung, um in einem bestimmten Gewässer angeln zu dürfen.
So läuft es ab
nicht angegeben Die Beantragung des Fischereischeins kann • online auf dieser Seite oder • persönlich erfolgen. Hinweis: Der Fischereierlaubnisschein, der beim Angeln stets mit dem Fischereischein mitzuführen ist, wird vom jeweiligen Fischereiberechtigten oder Fischereipächter (Angelvereine und Weitere) ausgegeben.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben Der Fischereischein ist zwei Wochen nach Antragstellung abholbereit.
Gut zu wissen
Fischereischein Ausstellung
Wie stehen die Gebühren in Oldenburg im Vergleich?
| Oldenburg | 45,00 € |
| Niedersachsen | 10,00 € – 45,00 € |
| Deutschland (8.737 Städte) | 1,00 € – 335,00 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Fischereischein beantragen“ in Oldenburg?
Wo kann ich „Fischereischein beantragen“ in Oldenburg erledigen?
Geht „Fischereischein beantragen“ in Oldenburg online?
Brauche ich für den Fischereischein eine Fischerprüfung?
Welche Behörde stellt den Fischereischein aus?
Reicht der Fischereischein zum Angeln aus?
Weitere Behördengänge in Oldenburg:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Fischereischein beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.