Zum Inhalt springen
AmtsfinderAmtsfinder — Startseite

Fischereischein beantragen in Oldenburg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Fischereischein beantragen erledigen Sie in Oldenburg bei: Sicherheit und Ordnung · Oldenburg — Gebühr laut amtlicher Angabe: 45,00 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.

Zuständige Stelle in Oldenburg

Sicherheit und Ordnung · Oldenburg

Pferdemarkt 14, 26121 Oldenburg (Oldenburg)

0441 235-4444

ordnung@stadt-oldenburg.de

Gebühren (amtlich)

Für die Ausstellung des Fischereischeins wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 45 Euro erhoben. Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen.

Gut vorbereitet zum Amt

Gebühren vorab berechnen, Fristen prüfen, Checklisten abhaken: Unsere kostenlosen Behörden-Tools sparen Ihnen den zweiten Termin.

Kostenlose Rechner & Tools

Benötigte Unterlagen

• Prüfungszeugnis einer bestandenen vorgeschriebenen Fischerprüfung oder • Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer • Passbild • Personalausweis • bei minderjährigen antragstellenden Personen zusätzlich: • Vorsprache einer gesetzlichen Vertreterin/eines gesetzlichen Vertreters mit Personalausweis

Formulare & Anträge (amtlich)

Direkt zu den offiziellen Formularen für Oldenburg — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:

Voraussetzungen

Wer in Niedersachsen die Fischerei ausüben will, benötigt in vielen Fällen einen Fischereischein. Fischereirechtlich ist er zwar nicht zwingend vorgeschrieben; die meisten Fischereirechtsinhaber machen ihn jedoch zur Voraussetzung für die Ausstellung des Fischereierlaubnisscheins. Wenn Sie in einem Binnengewässer, in dem Sie nicht Fischereiberechtigter oder Fischereipächter sind, fischen wollen, benötigen Sie neben dem Fischereischein oder dem Personalausweis in jedem Fall eine von der Berechtigten/dem Berechtigten ausgestellte Bescheinigung, dass Sie fischen dürfen (Fischereierlaubnisschein). Dasselbe gilt für die niedersächsischen Küstengewässer der Weser. Der Fischereierlaubnisschein (Angelkarte), ist bei der Eigentümerin/dem Eigentümer oder der Fischereipächterin/dem Fischereipächter des Gewässers einzuholen. Fragen hierzu können oft die örtlichen Fischereivereine beantworten. Informationen zur niedersächsischen Fischerprüfung erhalten Sie in den Internetauftritten der unten genannten Angelfischereiverbände oder bei Ihrem örtlichen Fischereiverein. Allgemeine Informationen Für die Ausübung des Angelsports benötigen Sie zwei Erlaubnisse: • einen Fischereischein sowie • Amtlicher Nachweis, dass man die Fischerprüfung abgelegt hat und generell fischen darf (nach Erhalt der Erlaubnis für das jeweilige Gewässer) • Weitere Informationen zur Fischerprüfung • einen Fischereierlaubnisschein (Angelkarte) • Genehmigung, um in einem bestimmten Gewässer angeln zu dürfen.

So läuft es ab

nicht angegeben Die Beantragung des Fischereischeins kann • online auf dieser Seite oder • persönlich erfolgen. Hinweis: Der Fischereierlaubnisschein, der beim Angeln stets mit dem Fischereischein mitzuführen ist, wird vom jeweiligen Fischereiberechtigten oder Fischereipächter (Angelvereine und Weitere) ausgegeben.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben Der Fischereischein ist zwei Wochen nach Antragstellung abholbereit.

Gut zu wissen

Fischereischein Ausstellung

Wie stehen die Gebühren in Oldenburg im Vergleich?

Oldenburg45,00 €
Niedersachsen10,00 € – 45,00 €
Deutschland (8.737 Städte)1,00 € – 335,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Fischereischein beantragen“ in Oldenburg?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Für die Ausstellung des Fischereischeins wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 45 Euro erhoben. Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen.
Wo kann ich „Fischereischein beantragen“ in Oldenburg erledigen?
Zuständig ist: Sicherheit und Ordnung · Oldenburg, Pferdemarkt 14, 26121 Oldenburg (Oldenburg). Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Fischereischein beantragen“ in Oldenburg online?
Für Oldenburg ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Brauche ich für den Fischereischein eine Fischerprüfung?
In der Regel ja: Die erstmalige Erteilung setzt üblicherweise eine bestandene Fischerprüfung (Anglerprüfung) voraus – in Bayern etwa müssen Antragsteller die Fischerprüfung im Regelfall abgelegt haben, in Berlin gilt das für den Fischereischein A. Ausnahmen sind landesrechtlich unterschiedlich geregelt: In Berlin gibt es beispielsweise einen Jugendfischereischein für 12- bis 17-Jährige ohne Prüfung.
Welche Behörde stellt den Fischereischein aus?
Das ist landesabhängig: In Bayern stellt die örtlich zuständige Wohnortgemeinde den Fischereischein aus, in Berlin ist das Fischereiamt zuständig. Die zuständige Stelle für Ihren Wohnort finden Sie auf der jeweiligen Stadtseite dieses Portals.
Reicht der Fischereischein zum Angeln aus?
Der Fischereischein ist die persönliche Grundvoraussetzung. Für das Angeln an einem konkreten Gewässer brauchen Sie in der Regel zusätzlich eine Gewässererlaubnis – in Berlin etwa ist neben dem gültigen Fischereischein eine Angelkarte für das jeweilige Gewässer mitzuführen. Was genau gilt, ist landesrechtlich geregelt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

Methodik & Quellen · Über uns