Sterbeurkunde beantragen in Oldenburg: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.
Zuständige Stelle in Oldenburg
Standesamt · Oldenburg
Pferdemarkt 12, 26121 Oldenburg (Oldenburg)
Mo-Do 08:00-12:00,13:30-15:30 · Fr 08:00-12:00 (lt. OpenStreetMap)
0441 235-4444
standesamt@stadt-oldenburg.de
Gebühren (amtlich)
• Sterbeurkunde; Abschrift aus dem Sterberegister/-buch; Internationale Urkunden 20,00 Euro • Für jede weitere gleichzeitig davon (inhaltsgleiche) ausgefertigte Urkunde 10,00 Euro Versandkosten • im Inland – keine Portokosten • im Ausland – 10,07 Euro Portokosten. Der Versand erfolgt per Einschreiben mit Rückschein. Hinweis Urkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei. Sie werden duch einen entsprechenden Stempel gekennzeichnet. Die Gebühren des Standesamtes können mit EC-Karte oder Bargeld entrichtet werden.
Gut vorbereitet zum Amt
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
- Identitätsnachweis (Kopie)
Formulare & Anträge (amtlich)
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Voraussetzungen
Berechtigt einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde zu stellen sind Sie als: • Ehegatte und Lebenspartner der verstorbenen Person • Vorfahre und Abkömmling der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind) • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder • andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein. Sterbeurkunden können von folgenden Personen bestellt werden: • Ehegattin/Ehegatte • eingetragene Lebenspartnerin/eingetragener Lebenspartner • Kind • Enkelkind • Mutter/Vater • sonstige berechtigte Person (Berechtigung ist nachzuweisen und wird vom Standesamt geprüft)
So läuft es ab
• Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt. • Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt, sofern Sie berechtigt sind, die Sterbeurkunde aus. • Das Standesamt übermittelt Ihnen die Sterbeurkunde, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde. • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt. Urkunden können online mit integrierter Online-Bezahlfunktion über den Antrag auf dieser Seite bestellt werden. Sollte die Online-Bestellung aus einem wichtigem Grund (zum Beispiel kein Internetanschluss) nicht möglich sein, kann die Urkunde auch persönlich im Standesamt bestellt werden. Bei persönlicher Bestellung im Standesamt muss die Urkunde vor Ort bar oder mit EC-Karte bezahlt werden. Hinweis Im Standesamt können nur Urkunden anfordert werden, die noch nicht an das Archiv abgegeben worden sind. Im Standesamt werden Sterberegister 30 Jahre aufbewahrt. Sollten Auskünfte/Unterlagen für Zeiträume davor (ab 1876) benötigt werden, dann richten Sie Ihre Anfrage bitte an das Zwischenarchiv
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben Bei der persönlichen Beantragung im Standesamt wird Ihnen die Urkunde direkt ausgehändigt. Bitte kalkulieren Sie hierfür etwas Wartezeit ein. Die Bearbeitungszeit für die Online-Bestellung beträgt derzeit eine Woche (plus Postweg).
Gut zu wissen
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen. Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig. Allgemeine Informationen Gesamtthemenübersicht Personenstandsurkunde Folgende Urkunden zum Sterbefall können beim Standesamt (unter Berücksichtigung der unten genannten Voraussetzungen) bestellt werden: • Sterbeurkunden • Ausdrucke aus den Personenstandsregistern/beglaubigte Abschrift aus dem Personenstandsbuch auch mit Hinweisen • Auf besonderen Wunsch: • mehrsprachige (internationale) Sterbeurkunde • Hinweis: Der mehrsprachige Auszug aus dem Sterbeeintrag (international) nach dem CIEC Abkommen 34 ist nur für die Verwendung in den Ländern Belgien oder Schweiz erforderlich. Die Sterbeurkunde enthält Angaben über • Vor- und Familienname des Verstorbenen • Geburtsort und -datum • Sterbeort und -datum • Gegebenenfalls Religionszugehörigkeit • Letzter Wohnsitz • Familienstand • Vor- und Familiennamen des Ehegatten/vorverstorbenen Ehegatten Der Registerausdruck (beglaubigte Abschrift aus dem Personenstandsbuch) • enthält alle Eintragungen des Registers mit allen Folgebeurkundungen und auf Wunsch mit allen Hinweisen. • Geburtszeit und Sterbezeit sind nur in Registerausdrucken enthalten. • Der Registerausdruck aus den bisherigen (in Buchform geführten) Personenstandsbüchern wird als beglaubigte Abschrift fototechnisch erstellt.
Häufige Fragen
Was kostet „Sterbeurkunde beantragen“ in Oldenburg?
Wo kann ich „Sterbeurkunde beantragen“ in Oldenburg erledigen?
Geht „Sterbeurkunde beantragen“ in Oldenburg online?
Wer darf eine Sterbeurkunde beantragen?
Welches Standesamt stellt die Sterbeurkunde aus?
Bis wann muss ein Sterbefall dem Standesamt angezeigt werden?
Weitere Behördengänge in Oldenburg:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Sterbeurkunde beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.