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Sterbeurkunde beantragen in Oldenburg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Sterbeurkunde beantragen erledigen Sie in Oldenburg bei: Standesamt · Oldenburg. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.

Zuständige Stelle in Oldenburg

Standesamt · Oldenburg

Pferdemarkt 12, 26121 Oldenburg (Oldenburg)

Mo-Do 08:00-12:00,13:30-15:30 · Fr 08:00-12:00 (lt. OpenStreetMap)

0441 235-4444

standesamt@stadt-oldenburg.de

Gebühren (amtlich)

• Sterbeurkunde; Abschrift aus dem Sterberegister/-buch; Internationale Urkunden 20,00 Euro • Für jede weitere gleichzeitig davon (inhaltsgleiche) ausgefertigte Urkunde 10,00 Euro Versandkosten • im Inland – keine Portokosten • im Ausland – 10,07 Euro Portokosten. Der Versand erfolgt per Einschreiben mit Rückschein. Hinweis Urkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei. Sie werden duch einen entsprechenden Stempel gekennzeichnet. Die Gebühren des Standesamtes können mit EC-Karte oder Bargeld entrichtet werden.

Gut vorbereitet zum Amt

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Benötigte Unterlagen

- Identitätsnachweis (Kopie)

Formulare & Anträge (amtlich)

Direkt zu den offiziellen Formularen für Oldenburg — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:

Voraussetzungen

Berechtigt einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde zu stellen sind Sie als: • Ehegatte und Lebenspartner der verstorbenen Person • Vorfahre und Abkömmling der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind) • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder • andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein. Sterbeurkunden können von folgenden Personen bestellt werden: • Ehegattin/Ehegatte • eingetragene Lebenspartnerin/eingetragener Lebenspartner • Kind • Enkelkind • Mutter/Vater • sonstige berechtigte Person (Berechtigung ist nachzuweisen und wird vom Standesamt geprüft)

So läuft es ab

• Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt. • Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt, sofern Sie berechtigt sind, die Sterbeurkunde aus. • Das Standesamt übermittelt Ihnen die Sterbeurkunde, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde. • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt. Urkunden können online mit integrierter Online-Bezahlfunktion über den Antrag auf dieser Seite bestellt werden. Sollte die Online-Bestellung aus einem wichtigem Grund (zum Beispiel kein Internetanschluss) nicht möglich sein, kann die Urkunde auch persönlich im Standesamt bestellt werden. Bei persönlicher Bestellung im Standesamt muss die Urkunde vor Ort bar oder mit EC-Karte bezahlt werden. Hinweis Im Standesamt können nur Urkunden anfordert werden, die noch nicht an das Archiv abgegeben worden sind. Im Standesamt werden Sterberegister 30 Jahre aufbewahrt. Sollten Auskünfte/Unterlagen für Zeiträume davor (ab 1876) benötigt werden, dann richten Sie Ihre Anfrage bitte an das Zwischenarchiv

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben Bei der persönlichen Beantragung im Standesamt wird Ihnen die Urkunde direkt ausgehändigt. Bitte kalkulieren Sie hierfür etwas Wartezeit ein. Die Bearbeitungszeit für die Online-Bestellung beträgt derzeit eine Woche (plus Postweg).

Gut zu wissen

Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen. Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig. Allgemeine Informationen Gesamtthemenübersicht Personenstandsurkunde Folgende Urkunden zum Sterbefall können beim Standesamt (unter Berücksichtigung der unten genannten Voraussetzungen) bestellt werden: • Sterbeurkunden • Ausdrucke aus den Personenstandsregistern/beglaubigte Abschrift aus dem Personenstandsbuch auch mit Hinweisen • Auf besonderen Wunsch: • mehrsprachige (internationale) Sterbeurkunde • Hinweis: Der mehrsprachige Auszug aus dem Sterbeeintrag (international) nach dem CIEC Abkommen 34 ist nur für die Verwendung in den Ländern Belgien oder Schweiz erforderlich. Die Sterbeurkunde enthält Angaben über • Vor- und Familienname des Verstorbenen • Geburtsort und -datum • Sterbeort und -datum • Gegebenenfalls Religionszugehörigkeit • Letzter Wohnsitz • Familienstand • Vor- und Familiennamen des Ehegatten/vorverstorbenen Ehegatten Der Registerausdruck (beglaubigte Abschrift aus dem Personenstandsbuch) • enthält alle Eintragungen des Registers mit allen Folgebeurkundungen und auf Wunsch mit allen Hinweisen. • Geburtszeit und Sterbezeit sind nur in Registerausdrucken enthalten. • Der Registerausdruck aus den bisherigen (in Buchform geführten) Personenstandsbüchern wird als beglaubigte Abschrift fototechnisch erstellt.

Häufige Fragen

Was kostet „Sterbeurkunde beantragen“ in Oldenburg?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): • Sterbeurkunde; Abschrift aus dem Sterberegister/-buch; Internationale Urkunden 20,00 Euro • Für jede weitere gleichzeitig davon (inhaltsgleiche) ausgefertigte Urkunde 10,00 Euro Versandkosten • im Inland – keine Portokosten • im Ausland – 10,07 Euro … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Sterbeurkunde beantragen“ in Oldenburg erledigen?
Zuständig ist: Standesamt · Oldenburg, Pferdemarkt 12, 26121 Oldenburg (Oldenburg). Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Sterbeurkunde beantragen“ in Oldenburg online?
Für Oldenburg ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wer darf eine Sterbeurkunde beantragen?
Nach § 62 PStG erhalten der Ehegatte oder Lebenspartner sowie Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person die Urkunde ohne weiteren Nachweis. Geschwister müssen ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, alle übrigen Personen ein rechtliches Interesse — etwa für Erbangelegenheiten. Antragsbefugt sind Personen über 16 Jahre.
Welches Standesamt stellt die Sterbeurkunde aus?
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Person verstorben ist (§ 28 PStG) — nicht das Standesamt des Wohnorts. Dort wird der Sterbefall beurkundet, und dort beantragen Sie auch die Sterbeurkunde.
Bis wann muss ein Sterbefall dem Standesamt angezeigt werden?
Das Personenstandsgesetz schreibt vor, dass der Tod dem zuständigen Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden muss (§ 28 PStG). Erst nach der Beurkundung des Sterbefalls kann die Sterbeurkunde ausgestellt werden.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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