Untersuchungsberechtigungsschein in Oldenburg: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.
Zuständige Stelle in Oldenburg
Bürgerbüro Mitte · Oldenburg
Pferdemarkt 14, 26121 Oldenburg (Oldenburg)
0441 235-4444
buergerbuero-mitte@stadt-oldenburg.de
Bürgerbüro Nord · Oldenburg
Stiller Weg 10, 26121 Oldenburg (Oldenburg)
0441 235-4444
buergerbuero-nord@stadt-oldenburg.de
Gebühren (amtlich)
Es fallen keine Gebühren an. Die Kosten der ärztlichen Untersuchung werden vom Land getragen, sofern Ihr Hauptwohnsitz in Niedersachsen ist. gebührenfrei
Gut vorbereitet zum Amt
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
Personalausweis bzw. der Reisepass oder - soweit vorhanden- der Kinderausweis
So läuft es ab
nicht angegeben Die Antragstellung in den Bürgerbüros erfolgt • online oder • persönlich beziehungsweise durch eine sorgeberechtigte Person mit Termin in den Bürgerbüros Für die Bearbeitung des Anliegens ist ein Termin erforderlich.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben Der Untersuchungsberechtigungsschein wird bei persönlicher Beantragung sofort ausgehändigt. Online Anträge werden innerhalb von drei bis fünf Werktagen, zuzüglich Postlaufzeiten bearbeitet.
Gut zu wissen
Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen. Benötigt werden hierfür: • ein Untersuchungsberechtigungsschein (dient als Abrechnungsunterlage und ist bei der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt abzugeben) und • ein Erhebungsbogen (dient zur Darstellung der aktuellen physischen und psychischen Situation und ist vollständig ausgefüllt der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt vorzulegen). Allgemeine Informationen Nach den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes müssen sich Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen, in der Regel einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. Damit den Betreffenden durch diese Untersuchung keine Kosten entstehen, können sie sich in den Bürgerbüros einmalig einen entsprechenden Untersuchungsberechtigungsschein ausstellen lassen. Auf der Grundlage des Untersuchungsberechtigungsscheines rechnet die Ärztin oder der Arzt die Kosten direkt mit dem Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie ab.
Häufige Fragen
Was kostet „Untersuchungsberechtigungsschein“ in Oldenburg?
Wo kann ich „Untersuchungsberechtigungsschein“ in Oldenburg erledigen?
Geht „Untersuchungsberechtigungsschein“ in Oldenburg online?
Wer braucht die Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz?
Ist die Erstuntersuchung mit dem Untersuchungsberechtigungsschein kostenlos?
Wo bekomme ich den Untersuchungsberechtigungsschein?
Weitere Behördengänge in Oldenburg:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Untersuchungsberechtigungsschein (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.