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Untersuchungsberechtigungsschein in Oldenburg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Untersuchungsberechtigungsschein erledigen Sie in Oldenburg bei: Bürgerbüro Mitte · Oldenburg. Online-Terminbuchung verfügbar (Link unten).

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.

Zuständige Stelle in Oldenburg

Bürgerbüro Mitte · Oldenburg

Pferdemarkt 14, 26121 Oldenburg (Oldenburg)

0441 235-4444

buergerbuero-mitte@stadt-oldenburg.de

Bürgerbüro Nord · Oldenburg

Stiller Weg 10, 26121 Oldenburg (Oldenburg)

0441 235-4444

buergerbuero-nord@stadt-oldenburg.de

Gebühren (amtlich)

Es fallen keine Gebühren an. Die Kosten der ärztlichen Untersuchung werden vom Land getragen, sofern Ihr Hauptwohnsitz in Niedersachsen ist. gebührenfrei

Gut vorbereitet zum Amt

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Benötigte Unterlagen

Personalausweis bzw. der Reisepass oder - soweit vorhanden- der Kinderausweis

So läuft es ab

nicht angegeben Die Antragstellung in den Bürgerbüros erfolgt • online oder • persönlich beziehungsweise durch eine sorgeberechtigte Person mit Termin in den Bürgerbüros Für die Bearbeitung des Anliegens ist ein Termin erforderlich.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben Der Untersuchungsberechtigungsschein wird bei persönlicher Beantragung sofort ausgehändigt. Online Anträge werden innerhalb von drei bis fünf Werktagen, zuzüglich Postlaufzeiten bearbeitet.

Gut zu wissen

Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen. Benötigt werden hierfür: • ein Untersuchungsberechtigungsschein (dient als Abrechnungsunterlage und ist bei der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt abzugeben) und • ein Erhebungsbogen (dient zur Darstellung der aktuellen physischen und psychischen Situation und ist vollständig ausgefüllt der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt vorzulegen). Allgemeine Informationen Nach den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes müssen sich Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen, in der Regel einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. Damit den Betreffenden durch diese Untersuchung keine Kosten entstehen, können sie sich in den Bürgerbüros einmalig einen entsprechenden Untersuchungsberechtigungsschein ausstellen lassen. Auf der Grundlage des Untersuchungsberechtigungsscheines rechnet die Ärztin oder der Arzt die Kosten direkt mit dem Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie ab.

Häufige Fragen

Was kostet „Untersuchungsberechtigungsschein“ in Oldenburg?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Es fallen keine Gebühren an. Die Kosten der ärztlichen Untersuchung werden vom Land getragen, sofern Ihr Hauptwohnsitz in Niedersachsen ist. gebührenfrei
Wo kann ich „Untersuchungsberechtigungsschein“ in Oldenburg erledigen?
Zuständig ist: Bürgerbüro Mitte · Oldenburg, Pferdemarkt 14, 26121 Oldenburg (Oldenburg). Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Untersuchungsberechtigungsschein“ in Oldenburg online?
Ja — Oldenburg bietet eine Online-Terminbuchung bzw. einen Online-Dienst an. Den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wer braucht die Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz?
Nach § 32 JArbSchG darf ein Jugendlicher, der in das Berufsleben eintritt, nur beschäftigt werden, wenn er innerhalb der letzten vierzehn Monate ärztlich untersucht wurde und dem Arbeitgeber die Bescheinigung vorliegt. Ausgenommen sind nur geringfügige oder höchstens zwei Monate dauernde Beschäftigungen mit leichten Arbeiten, von denen keine gesundheitlichen Nachteile für den Jugendlichen zu befürchten sind.
Ist die Erstuntersuchung mit dem Untersuchungsberechtigungsschein kostenlos?
Ja. Nach § 44 JArbSchG trägt das Land die Kosten der Untersuchungen. Arztpraxen, die am Verfahren teilnehmen, rechnen gegen Vorlage des Untersuchungsberechtigungsscheins direkt ab. Klären Sie vor dem Termin, dass die Praxis über den Schein abrechnet — eine privat gestellte Rechnung erstattet das Land nicht.
Wo bekomme ich den Untersuchungsberechtigungsschein?
Das regelt jedes Bundesland selbst: In vielen Ländern gibt die Meldebehörde bzw. das Bürgeramt am Wohnort des Jugendlichen den Schein aus, in Bayern sind die Gewerbeaufsichtsämter der Regierungen zuständig. Bringen Sie ein Ausweisdokument mit — die Angaben Ihrer Stadt finden Sie auf dieser Seite.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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