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Grundbuchauszug beantragen: Zuständigkeit, berechtigtes Interesse & Ablauf

Baupläne, Bauhelm und Zollstock auf dem Tisch — Bauen und Immobilie
Symbolbild · KI-generiert
Grundbuchauszüge erteilt das Grundbuchamt: Die Grundbücher werden von den Amtsgerichten geführt, zuständig ist grundsätzlich das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt — die Länder können die Grundbuchführung für die Bezirke mehrerer Amtsgerichte bei einem Amtsgericht bündeln (§ 1 GBO). Einsicht und Abschrift erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 12 GBO) — bei Eigentümern und im Grundbuch eingetragenen Berechtigten liegt es regelmäßig vor. Auf dieser Seite finden Sie Zuständigkeit, Unterlagen und gegebenenfalls anfallende Gebühren für Ihre Stadt — direkt aus den amtlichen Verwaltungsportalen der Länder (PVOG), mit Stand-Datum. Erfasst: 9159 Städte, davon 4101 mit Online-Dienst.

Stand: 26.08.2026. Quelle: Amtliche Verwaltungsportale (PVOG).

Grundbuchauszug & Grundbucheinsicht in Ihrer Stadt: Gebühren, Unterlagen & Termin

Was kostet Grundbuchauszug & Grundbucheinsicht?

Amtliche Angabe (Berlin, Stand 08.07.2026) — Sätze anderer Länder können abweichen, siehe Städte-Tabelle:

Die Einsicht ist kostenfrei. Soweit Abschriften beantragt werden, entstehen dafür gesondert Kosten.

Welche Unterlagen brauche ich?

Amtliche Angabe (Berlin) — die Anforderungen ähneln sich bundesweit, Details je Stadt:

• Mündlicher oder schriftlicher Antrag Ihr Antrag muss folgende Angaben enthalten: • Grundstücksbezeichnung (Grundbuchbezirk und Blattnummer, mindestens Straße und Hausnummer) • Soweit bekannt: Angaben zum Grundstückseigentümer bzw. zur Grundstückseigentümerin Mündlicher Antrag • persönlich in der Grundbucheinsichtenstelle des Gerichts • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung vorlegen • auch mit Vollmacht möglich Schriftlicher Antrag (zur Vorbereitung der Einsichtnahme): • formlos • per Post oder per Fax (immer mit Absenderangaben) • Vollmacht Wenn Sie bevollmächtigt wurden, in das Grundbuch einzusehen, ist die Vollmacht im Original vorzulegen. • Weitere Nachweise Vorzulegende Unterlagen, durch die Sie Ihr berechtigtes Interesse nachweisen können, sind z.B.: • Ihr Mietvertrag • der Kreditvertragsentwurf • der Kaufvertrag oder dessen Entwurf • ein Vollstreckungstitel • eine Klageschrift gegen den Eigentümer oder die Eigentümerin

Grundbuchauszug & Grundbucheinsicht: Gebühren & Online-Dienste nach Stadt

Amtliche Daten aus den Verwaltungsportalen der Länder — Stand je Zeile. Stadt anklicken für Adresse, Öffnungszeiten und alle Details.

StadtGebühren (amtlich)OnlineStand
Berlin (Berlin)siehe Details08.07.2026
Hamburg (Hamburg)Online-Dienst08.07.2026
München (Bayern)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Köln (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Frankfurt am Main (Hessen)Online-Dienst08.07.2026
Stuttgart (Baden-Württemberg)Online-Dienst08.07.2026
Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Leipzig (Sachsen)siehe Details08.07.2026
Dortmund (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Essen (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Bremen (Bremen)siehe Details08.07.2026
Dresden (Sachsen)siehe Details08.07.2026
Nürnberg (Bayern)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Duisburg (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Bochum (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Wuppertal (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Bielefeld (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Bonn (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Münster (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Mannheim (Baden-Württemberg)Online-Dienst08.07.2026
Karlsruhe (Baden-Württemberg)Online-Dienst08.07.2026
Augsburg (Bayern)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Wiesbaden (Hessen)Online-Dienst08.07.2026
Mönchengladbach (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Gelsenkirchen (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Aachen (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Chemnitz (Sachsen)siehe Details08.07.2026
Kiel (Schleswig-Holstein)siehe Details08.07.2026
Halle (Saale) (Sachsen-Anhalt)siehe Details08.07.2026
Magdeburg (Sachsen-Anhalt)siehe Details08.07.2026
Freiburg im Breisgau (Baden-Württemberg)Online-Dienst08.07.2026
Krefeld (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Mainz (Rheinland-Pfalz)siehe Details08.07.2026
Lübeck (Schleswig-Holstein)siehe Details08.07.2026
Erfurt (Thüringen)siehe Details08.07.2026
Oberhausen (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Rostock (Mecklenburg-Vorpommern)siehe Details08.07.2026
Kassel (Hessen)Online-Dienst08.07.2026
Hagen (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Potsdam (Brandenburg)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026

+ 9119 weitere Städte über die Behörden-Suche.

Zuständiges Grundbuchamt in Ihrer Stadt finden

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Häufige Fragen

Welches Amt ist zuständig?
Zuständig ist in der Regel: Grundbuchamt (Amtsgericht). Die konkrete Stelle mit Adresse und Öffnungszeiten finden Sie über die Städte-Tabelle oder die Behörden-Suche.
Geht „Grundbuchauszug & Grundbucheinsicht“ online?
In 4101 von 9159 erfassten Städten ist ein Online-Dienst hinterlegt (vollständig digital oder Termin-/Vorab-Service). Die direkten Links stehen in der Tabelle.
Wer bekommt einen Grundbuchauszug?
Die Einsicht des Grundbuchs ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 12 GBO) — dazu zählen regelmäßig Eigentümer und im Grundbuch eingetragene Berechtigte, etwa Gläubiger einer Grundschuld; Notare können das Grundbuch zudem im automatisierten Abrufverfahren einsehen (§ 133 GBO). Bloße Neugier oder ein bloßes Miet- oder Kaufinteresse genügt nicht: Kaufinteressenten legen in der Regel eine Vollmacht oder Zustimmung des Eigentümers vor.
Was ist der Unterschied zwischen einfachem und beglaubigtem Grundbuchauszug?
Wer zur Einsicht berechtigt ist, kann eine Abschrift des Grundbuchs fordern; auf Verlangen wird sie beglaubigt (§ 12 GBO). Die beglaubigte Abschrift bestätigt amtlich die Übereinstimmung mit dem Grundbuchinhalt und wird häufig von Banken, Gerichten oder Behörden verlangt — für rein private Zwecke genügt meist der einfache Auszug.
Erfährt der Eigentümer, wer sein Grundbuch eingesehen hat?
Die Einsichten in Grundbücher und Grundakten sowie die Erteilung von Abschriften werden protokolliert, und der Grundstückseigentümer kann Auskunft aus diesem Protokoll verlangen (§ 12 Abs. 4 GBO). Eine Ausnahme gilt, wenn die Auskunft etwa strafrechtliche Ermittlungen oder die Arbeit von Sicherheitsbehörden gefährden würde.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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