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Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG) in Essen: Gebühren, Unterlagen & Termin

Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG) erledigen Sie in Essen bei: Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz · Essen — Gebühr laut amtlicher Angabe: 25,00 € / 3,50 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Essen

Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz · Essen

Hindenburgstraße 29, 45127 Essen

+49 201 88-53721

Gebühren (amtlich)

Dienstleistung Gebühr Zahlungsmittel Online-Belehrung und Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung 25,00 Euro ePayment (PayPal, Giropay und Kreditkarte) Belehrung vor Ort im Gesundheitsamt der Stadt Essen und Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung 25,00 Euro bar oder per EC-Karte Zweitausfertigung der Bescheinigung 3,50 Euro bar oder per EC-Karte Die Teilnahme an der Belehrung zur Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder eines Schülerpraktikums ist nicht gebührenpflichtig.

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Benötigte Unterlagen

Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden? Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz. Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen. Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt oder von einer oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Ärztin oder Arzt ausgestellt. Die mündliche Belehrung erfolgt in Form eines etwa 20-minütigen Belehrungsvideos, das über Vorsichtsmaßnahmen, Mitwirkungspflichten und Tätigkeitsverbote im Umgang mit Lebensmitteln informiert. Das Belehrungsvideo ist in deutscher Sprache. Sollten Sie keine oder nicht ausreichende Sprachkenntnisse in Deutsch besitzen oder sollte eine Hörschädigung vorliegen, benötigen Sie eine*n Dolmetscher*in / Sprachmittler*in. Die Bestellung einer solchen Person kann nicht durch das Gesundheitsamt gewährleistet werden. Bitte beachten Sie: Sie können die Belehrung online durchführen. Dafür benötigen Sie: • ein digitales Gerät wie Handy, Tablet oder Laptop • Ihre Anmeldedaten zur BundID • die Möglichkeit zur bargeldlosen Bezahlung (PayPal, Giropay, Kreditkarte) In Einzelfällen kann die Belehrung vor Ort im Gesundheitsamt durchgeführt werden. Sollten Sie die Belehrung für eine ehrenamtliche Tätigkeit, ein schulisches Praktikum oder für eine Tätigkeit bei der Stadt Essen benötigen, vereinbaren Sie bitte vorab zur Teilnahme an einer Belehrung vor Ort im Gesundheitsamt der Stadt Essen online einen Termin über "Online-Terminvergabe" . Im Anschluss an die Belehrung bestätigen Sie, dass Sie das Belehrungsvideo vollständig angesehen haben, gemäß § 43 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz aufgeklärt wurden und Ihnen keine Tatsachen, welche ein Tätigkeitsverbot begründen, bekannt sind. Ihnen wird eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt, die Sie Ihrem*Ihrer Arbeitgeber*in vorlegen müssen.

Voraussetzungen

Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung.

So läuft es ab

Um die Online-Belehrung durchzuführen, gehen Sie bitte wie folgt vor: 1. Melden Sie sich mit Ihrer BundID im personalisierten Bereich an 2. Schauen Sie sich das Belehrungsvideo an 3. Bestätigen Sie bitte die Ansicht des Belehrungsvideos und der angefügten Erklärungen 4. Überprüfen Sie Ihre Angaben und bestätigen Sie diese 5. Bezahlen Sie die Gebühr Nach erfolgter Teilnahme und Bestätigung erhalten Sie das Zertifikat per Post oder in Ihrem persönlichen Postkorb.

Gut zu wissen

Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen

Wie stehen die Gebühren in Essen im Vergleich?

Essen25,00 € / 3,50 €
Nordrhein-Westfalen3,50 € – 30,00 €
Deutschland (6.527 Städte)1,00 € – 49,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ in Essen?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Dienstleistung Gebühr Zahlungsmittel Online-Belehrung und Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung 25,00 Euro ePayment (PayPal, Giropay und Kreditkarte) Belehrung vor Ort im Gesundheitsamt der Stadt Essen und Ausstellung einer entsprechenden … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ in Essen erledigen?
Zuständig ist: Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz · Essen, Hindenburgstraße 29, 45127 Essen. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ in Essen online?
Für Essen ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wie lange ist das Gesundheitszeugnis gültig?
Bei erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit darf die Bescheinigung des Gesundheitsamtes nicht älter als drei Monate sein (§ 43 Abs. 1 IfSG). Ein gesetzliches Ablaufdatum danach gibt es nicht: Stattdessen muss der Arbeitgeber nach Aufnahme der Tätigkeit und im Weiteren alle zwei Jahre erneut über die Tätigkeitsverbote belehren und die Teilnahme dokumentieren (§ 43 Abs. 4 IfSG).
Wer braucht die Belehrung nach § 43 IfSG?
Alle, die gewerbsmäßig bestimmte Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen und dabei mit ihnen in Berührung kommen, sowie Beschäftigte in Küchen von Gaststätten und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung (§ 42 IfSG) — etwa in Gastronomie, Bäckerei, Kantine oder Kita-Küche. Die Belehrung muss vor der erstmaligen Ausübung der Tätigkeit erfolgen (§ 43 Abs. 1 IfSG).
Kann die Belehrung online stattfinden?
Viele Gesundheitsämter bieten die Erstbelehrung inzwischen auch online an — etwa als Video-Belehrung mit Online-Anmeldung —, andere führen ausschließlich Präsenztermine durch. Ob Ihr Gesundheitsamt eine Online-Belehrung anbietet, sehen Sie in der Städte-Tabelle mit den amtlichen Links.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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