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Kirchenaustritt erklären in Nürnberg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Kirchenaustritt erklären erledigen Sie in Nürnberg bei: Stadt Nürnberg — Gebühr laut amtlicher Angabe: 25,00 € / 10,00 €.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Bayern.

Zuständige Stelle in Nürnberg

Stadt Nürnberg

Rathausplatz 2, 90403 Nürnberg

+49 911 231-0

poststelle@stadt.nuernberg.de

Gebühren (amtlich)

Für die Aufnahme einer Niederschrift über die mündliche Austrittserklärung wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 Euro erhoben. Für die Bestätigung der mündlichen Austrittserklärung in Form einer Ausfertigung der Niederschrift fällt eine Gebühr in Höhe von 10,00 EUR an.

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Benötigte Unterlagen

• Personalausweis oder Reisepass • bei zugelassener Vertretung: Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten

Gut zu wissen

Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, bedarf nach Art. 3 Abs. 4 des Bayerischen Kirchensteuergesetzes (KirchStG) zur öffentlich-rechtlichen Wirkung der mündlichen oder schriftlichen Erklärung bei dem Standesamt des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltsortes. Bei einer schriftlichen Austrittserklärung muss die Unterschrift des Erklärenden von einem Notar beglaubigt sein. Folgende Kirchen, Religionsgemeinschaften und weltanschaulichen Gemeinschaften sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannt: • die Römisch-Katholische Kirche, • die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern, • die Evangelisch-reformierte Kirche in Bayern, • die Alt-Katholische Kirche im Freistaat Bayern, • die Evangelisch-methodistische Kirche, • die Vereinigung Bayerischer Mennonitengemeinden, • die Russisch-Orthodoxe Kirche im Ausland, • der Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern, • die Christian Science in Bayern, • die Neuapostolische Kirche Süddeutschland, • die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Bayern, • die Christengemeinschaft in Bayern, • die Griechisch-Orthodoxe Metropolie von Deutschland, • der Bund für Geistesfreiheit Bayern, • der Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland, • der Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden, • die Rumänische Orthodoxe Metropolie für Deutschland, Zentral- und Nordeuropa, • Jehovas Zeugen in Deutschland • …

Wie stehen die Gebühren in Nürnberg im Vergleich?

Nürnberg25,00 € / 10,00 €
Bayern10,00 € – 35,00 €
Deutschland (7.611 Städte)7,50 € – 42,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Kirchenaustritt erklären“ in Nürnberg?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Für die Aufnahme einer Niederschrift über die mündliche Austrittserklärung wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 Euro erhoben. Für die Bestätigung der mündlichen Austrittserklärung in Form einer Ausfertigung der Niederschrift fällt eine Gebühr in Höhe von 10,00 … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Kirchenaustritt erklären“ in Nürnberg erledigen?
Zuständig ist: Stadt Nürnberg, Rathausplatz 2, 90403 Nürnberg. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Kann ich den Kirchenaustritt online erklären?
Nein. Sie erklären den Austritt entweder persönlich zur Niederschrift bei der zuständigen Stelle oder reichen eine schriftliche Erklärung mit öffentlich beglaubigter (notarieller) Unterschrift ein. Eine formlose E-Mail oder ein einfacher Brief genügen nicht.
Muss ich die Kirche selbst über meinen Austritt informieren?
Nein. Die zuständige Stelle benachrichtigt die Religionsgemeinschaft bzw. das Kirchensteueramt und teilt den Austritt auch der Meldebehörde mit. Bewahren Sie die Austrittsbescheinigung dauerhaft auf — sie dient Ihnen später als Nachweis.
Warum ist mal das Standesamt und mal das Amtsgericht zuständig?
Der Austritt aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft ist landesrechtlich geregelt, deshalb unterscheiden sich die Zuständigkeiten. In Bayern erklären Sie den Austritt beim Standesamt Ihres Wohnorts, in Berlin beim Amtsgericht Ihres Wohnbezirks. Welche Stelle für Ihre Stadt zuständig ist, zeigt die Übersicht auf dieser Seite.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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