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Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen: Bauaufsicht, Unterlagen & Ablauf

Baupläne, Bauhelm und Zollstock auf dem Tisch — Bauen und Immobilie
Symbolbild · KI-generiert
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung stellt die nach Landesrecht zuständige Baubehörde aus — in der Regel die untere Bauaufsichtsbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Kreises. Sie bestätigt, dass Wohnungen oder sonstige Räume in sich abgeschlossen sind, und wird zusammen mit dem von der Baubehörde mit Unterschrift und Siegel oder Stempel versehenen Aufteilungsplan benötigt, um ein Gebäude in Wohnungseigentum aufzuteilen und im Grundbuch eintragen zu lassen (§ 7 Abs. 4 WEG). Auf dieser Seite finden Sie Zuständigkeit, Unterlagen und gegebenenfalls anfallende Gebühren für Ihre Stadt — direkt aus den amtlichen Verwaltungsportalen der Länder (PVOG), mit Stand-Datum. Die amtlichen Gebühren liegen aktuell zwischen 5,00 € und 500,00 € (Details je Fall in der Tabelle). Erfasst: 8107 Städte, davon 2371 mit Online-Dienst.

Stand: 26.08.2026. Quelle: Amtliche Verwaltungsportale (PVOG).

Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen in Ihrer Stadt: Gebühren, Unterlagen & Termin

Was kostet Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen?

Amtliche Angabe (Hamburg, Stand 08.07.2026) — Sätze anderer Länder können abweichen, siehe Städte-Tabelle:

Mindestgebühr 150 €

Welche Unterlagen brauche ich?

Amtliche Angabe (Hamburg) — die Anforderungen ähneln sich bundesweit, Details je Stadt:

• Aufteilungspläne (2fach) • Gegebenenfalls: Bereits vorliegende Mitteilungen oder Bescheide Die Unterlagen müssen mit den genehmigten Bauvorlagen der letzten Baugenehmigung übereinstimmen.

Wie lange dauert es?

Sie müssen mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu mehreren Monaten rechnen.

Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen: Gebühren & Online-Dienste nach Stadt

Amtliche Daten aus den Verwaltungsportalen der Länder — Stand je Zeile. Stadt anklicken für Adresse, Öffnungszeiten und alle Details.

StadtGebühren (amtlich)OnlineStand
Hamburg (Hamburg)siehe Details08.07.2026
München (Bayern)150,00 €08.07.2026
Köln (Nordrhein-Westfalen)100,00 €Online-Dienst08.07.2026
Leipzig (Sachsen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Essen (Nordrhein-Westfalen)siehe Details08.07.2026
Bremen (Bremen)Online-Dienst08.07.2026
Hannover (Niedersachsen)siehe Details08.07.2026
Nürnberg (Bayern)150,00 €08.07.2026
Bochum (Nordrhein-Westfalen)Online-Dienst08.07.2026
Wuppertal (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Mannheim (Baden-Württemberg)Online-Dienst08.07.2026
Karlsruhe (Baden-Württemberg)Online-Dienst08.07.2026
Augsburg (Bayern)150,00 €08.07.2026
Wiesbaden (Hessen)08.07.2026
Aachen (Nordrhein-Westfalen)Online-Dienst08.07.2026
Braunschweig (Niedersachsen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Chemnitz (Sachsen)42,00 € / 200,00 €Online-Dienst08.07.2026
Kiel (Schleswig-Holstein)08.07.2026
Halle (Saale) (Sachsen-Anhalt)siehe Details08.07.2026
Krefeld (Nordrhein-Westfalen)Online-Dienst08.07.2026
Mainz (Rheinland-Pfalz)08.07.2026
Lübeck (Schleswig-Holstein)siehe Details08.07.2026
Erfurt (Thüringen)50,00 €08.07.2026
Hagen (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Saarbrücken (Saarland)08.07.2026
Ludwigshafen am Rhein (Rheinland-Pfalz)08.07.2026
Leverkusen (Nordrhein-Westfalen)siehe Details08.07.2026
Oldenburg (Niedersachsen)siehe Details08.07.2026
Osnabrück (Niedersachsen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Darmstadt (Hessen)150,00 €08.07.2026
Regensburg (Bayern)150,00 €08.07.2026
Paderborn (Nordrhein-Westfalen)Online-Dienst09.07.2026
Ingolstadt (Bayern)150,00 €Online-Dienst08.07.2026
Würzburg (Bayern)150,00 €Online-Dienst08.07.2026
Fürth (Bayern)150,00 €08.07.2026
Ulm (Baden-Württemberg)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Wolfsburg (Niedersachsen)siehe Details08.07.2026
Göttingen (Niedersachsen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Bottrop (Nordrhein-Westfalen)siehe Details08.07.2026
Erlangen (Bayern)150,00 €Online-Dienst08.07.2026

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Zuständige Bauaufsichtsbehörde in Ihrer Stadt finden

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Häufige Fragen

Was kostet „Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen“?
Nach den amtlichen Angaben der Verwaltungsportale liegen die Gebühren zwischen 5,00 € und 500,00 € (je nach Fallkonstellation, z. B. Alter oder Express-Option). Die genauen Sätze Ihrer Stadt finden Sie in der Tabelle auf dieser Seite — mit Stand-Datum.
Welches Amt ist zuständig?
Zuständig ist in der Regel: Bauamt / untere Bauaufsichtsbehörde. Die konkrete Stelle mit Adresse und Öffnungszeiten finden Sie über die Städte-Tabelle oder die Behörden-Suche.
Geht „Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen“ online?
In 2371 von 8107 erfassten Städten ist ein Online-Dienst hinterlegt (vollständig digital oder Termin-/Vorab-Service). Die direkten Links stehen in der Tabelle.
Wofür brauche ich die Abgeschlossenheitsbescheinigung?
Für die Aufteilung eines Gebäudes in Wohnungs- oder Teileigentum: Der Eintragungsbewilligung für das Grundbuch sind ein von der Baubehörde mit Unterschrift und Siegel oder Stempel versehener Aufteilungsplan und eine Bescheinigung der Baubehörde beizufügen, dass die Voraussetzungen der Abgeschlossenheit nach § 3 Abs. 3 WEG vorliegen (§ 7 Abs. 4 WEG). Ohne diese Unterlagen kann das Grundbuchamt die Wohnungsgrundbücher nicht anlegen — die Bescheinigung ist damit Voraussetzung für den einzelnen Verkauf von Eigentumswohnungen.
Was ist der Aufteilungsplan?
Der Aufteilungsplan ist eine von der Baubehörde mit Unterschrift und Siegel oder Stempel versehene Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes und des Grundstücks sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Teile ersichtlich sind (§ 7 Abs. 4 WEG). Alle zu demselben Wohnungseigentum gehörenden Einzelräume und Teile des Grundstücks müssen darin mit derselben Nummer gekennzeichnet sein.
Wann gilt eine Wohnung als abgeschlossen?
Maßgeblich ist § 3 Abs. 3 WEG: Sondereigentum soll nur eingeräumt werden, wenn die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind; Stellplätze und außerhalb des Gebäudes liegende Grundstücksteile müssen durch Maßangaben im Aufteilungsplan bestimmt sein. Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (AVA) sind Wohnungen abgeschlossen, wenn sie baulich vollkommen von fremden Wohnungen und Räumen abgetrennt sind — etwa durch Wände und Decken — und einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum haben. Die Prüfung nimmt die Baubehörde anhand Ihrer eingereichten Pläne vor.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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