Briefwahl beantragen 2026: Fristen, Ablauf, Kosten
Stand: 26.08.2026.
Was kostet die Briefwahl – und wer darf sie nutzen?
Die Briefwahl ist für Sie vollständig kostenlos: Für Wahlschein und Briefwahlunterlagen erhebt die Gemeinde keine Gebühren, und innerhalb Deutschlands wird der Wahlbrief unfrankiert befördert – das Porto trägt der Bund. Nur wer aus dem Ausland zurücksendet, muss den Wahlbrief selbst ausreichend frankieren. Nutzen darf die Briefwahl jede wahlberechtigte Person, die im Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen ist. Seit der Wahlrechtsnovelle von 2008, die erstmals bei der Europa- und Bundestagswahl 2009 galt, müssen Sie dafür keine Gründe mehr angeben oder glaubhaft machen; die Entscheidung für die Stimmabgabe per Brief steht Ihnen frei. Zuständig ist immer die Gemeinde Ihres Hauptwohnsitzes, deren Anschrift auf der Wahlbenachrichtigung steht. Das gilt für Bundestagswahlen ebenso wie – mit landesrechtlichen Abweichungen im Detail – für Landtags- und Kommunalwahlen.
Wie beantragen Sie die Briefwahl online oder per QR-Code?
Spätestens am 21. Tag vor der Wahl muss Ihre Wahlbenachrichtigung zugestellt sein. Auf ihr findet sich in vielen Kommunen ein QR-Code: Scannen Sie ihn mit dem Smartphone, öffnet sich ein Online-Antrag, in dem Ihre Daten bereits vorausgefüllt sind – Sie bestätigen die Angaben und erhalten die Unterlagen per Post. Viele Städte, etwa Berlin, bieten zusätzlich ein Online-Formular auf ihrer Website an. Jeder Antrag muss Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift enthalten. Wichtig: Eine telefonische Beantragung ist unzulässig, weil sich Ihre Identität am Telefon nicht ausreichend prüfen lässt. Stellen Sie den Antrag möglichst früh, damit genug Zeit für Versand, Ausfüllen und Rücksendung des Wahlbriefs bleibt.
Welche weiteren Antragswege gibt es?
Neben dem Online-Weg können Sie den Antrag formlos schriftlich stellen – per Post oder auch per E-Mail an das Wahlamt. Am einfachsten füllen Sie den vorgedruckten Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aus, unterschreiben ihn und senden ihn zurück. Alternativ beantragen Sie den Wahlschein persönlich im Wahlamt oder Bürgeramt und nehmen die Unterlagen sofort mit. Eine andere Person darf Ihre Unterlagen nur mit schriftlicher Vollmacht abholen; das entsprechende Feld ist auf der Wahlbenachrichtigung meist vorgedruckt. Bevollmächtigte dürfen höchstens vier Wahlberechtigte vertreten, müssen dies der Gemeinde schriftlich versichern und sich auf Verlangen ausweisen. So verhindert der Gesetzgeber, dass Briefwahlunterlagen in großer Zahl in falsche Hände geraten.
Bis wann müssen Sie die Briefwahl beantragen?
Für Bundestagswahlen legt § 27 der Bundeswahlordnung die Frist fest: Wahlscheine können bis zum zweiten Tag vor der Wahl um 15 Uhr beantragt werden – da in Deutschland sonntags gewählt wird, ist das der Freitag vor der Wahl. Eine wichtige Ausnahme gilt bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung: Wer den Wahlraum deshalb nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann, darf den Wahlschein noch bis zum Wahltag um 15 Uhr beantragen, etwa durch eine bevollmächtigte Person. Bei Landtags- und Kommunalwahlen gelten die Fristen des jeweiligen Landeswahlrechts; sie liegen meist ähnlich, maßgeblich ist die Angabe auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Verlassen Sie sich nicht auf den letzten Tag: Wer erst am Freitag beantragt, erhält die Unterlagen per Post kaum noch rechtzeitig.
Wie läuft die Stimmabgabe mit Wahlschein und Umschlägen ab?
Mit den Briefwahlunterlagen erhalten Sie vier Dinge: den Wahlschein, den amtlichen Stimmzettel, einen blickdichten Stimmzettelumschlag – bei Bundestagswahlen ist er seit der Wahl 2025 weiß, davor war er blau – und den roten Wahlbriefumschlag (laut Bundeswahlordnung hellrot). Kreuzen Sie den Stimmzettel unbeobachtet an, legen Sie ihn in den Stimmzettelumschlag und kleben Sie diesen zu. Unterschreiben Sie anschließend die Versicherung an Eides statt auf dem Wahlschein und ergänzen Sie das Datum. Stecken Sie dann den verschlossenen Stimmzettelumschlag zusammen mit dem unterschriebenen Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag und verschließen Sie auch diesen. Diese Zwei-Umschlag-Technik schützt das Wahlgeheimnis: Im Wahlamt wird der Wahlschein mit Ihrem Namen vom noch verschlossenen Stimmzettelumschlag getrennt, bevor die Stimmzettel in die Urne gelangen. Bei Landtags- und Kommunalwahlen können Farben und Zahl der Umschläge abweichen.
Welche Fehler machen den Wahlbrief ungültig?
Der häufigste und folgenschwerste Fehler ist die vergessene Unterschrift: Hat der Wähler oder die Hilfsperson die Versicherung an Eides statt auf dem Wahlschein nicht unterschrieben, wird der Wahlbrief nach § 39 Absatz 4 des Bundeswahlgesetzes zurückgewiesen. Gleiches gilt, wenn der Wahlbrief zu spät eingeht, kein oder kein gültiger Wahlschein beiliegt, kein Stimmzettelumschlag enthalten ist oder weder Wahlbrief- noch Stimmzettelumschlag verschlossen sind. Die Folge ist hart: Ihre Stimme gilt als nicht abgegeben, und Sie werden darüber nicht benachrichtigt. Prüfen Sie deshalb vor dem Einwurf drei Punkte: Unterschrift auf dem Wahlschein geleistet, Stimmzettel im zugeklebten Stimmzettelumschlag, beides zusammen im verschlossenen roten Umschlag. Legen Sie den Stimmzettel niemals lose in den Wahlbrief.
Wann sollten Sie den Wahlbrief spätestens absenden?
Ihr Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle eingegangen sein – der Poststempel zählt nicht. Die Deutsche Post empfiehlt deshalb, den Wahlbrief innerhalb Deutschlands spätestens drei Werktage vor der Wahl in den Briefkasten zu werfen. Das Risiko eines verspäteten Eingangs tragen Sie selbst: Ein zu spät eingegangener Wahlbrief wird zurückgewiesen. Wer knapp dran ist, sollte den Brief nicht mehr der Post anvertrauen, sondern ihn direkt beim Wahlamt abgeben oder in den Briefkasten der auf dem Wahlbrief genannten Behörde einwerfen – das ist bis Sonntag um 18 Uhr möglich. Aus dem Ausland sollten Sie deutlich mehr Zeit einplanen, den Wahlbrief ausreichend frankieren und gegebenenfalls per Luftpost versenden.
Direktwahl im Amt: Können Sie sofort vor Ort wählen?
Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, wählen Sie direkt im Amt: Beantragen Sie den Wahlschein persönlich in der Briefwahlstelle Ihrer Gemeinde, erhalten Sie die Unterlagen sofort und können den Stimmzettel gleich vor Ort in einer Wahlkabine ausfüllen und den Wahlbrief in die bereitstehende Urne einwerfen. Viele Städte öffnen ihre Briefwahlstellen bereits mehrere Wochen vor dem Wahltermin, in Berlin zur Abgeordnetenhauswahl 2026 beispielsweise rund sechs Wochen vorher. Diese Sofortwahl kennt keinen Postweg und damit kein Verspätungsrisiko. Übrigens: Wer Briefwahlunterlagen beantragt hat, darf mit dem Wahlschein trotzdem am Wahltag persönlich im Wahllokal wählen – bringen Sie dazu unbedingt den Wahlschein und einen Lichtbildausweis mit, sonst ist die Stimmabgabe dort nicht möglich.
Häufige Fragen
Was kostet die Briefwahl?
Bis wann kann ich die Briefwahl beantragen?
Ich habe keine Wahlbenachrichtigung erhalten – was nun?
Was passiert, wenn ich die Unterschrift auf dem Wahlschein vergesse?
Kann jemand anderes meine Briefwahlunterlagen abholen?
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.