Kinderreisepass abgeschafft: Was 2026 für Kinder gilt
Stand: 26.08.2026.
Warum wurde der Kinderreisepass abgeschafft?
Der Kinderreisepass wurde durch das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom Oktober 2023 zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Seitdem stellen die Passbehörden keine neuen Kinderreisepässe mehr aus; auch Verlängerungen und Aktualisierungen sind nicht mehr möglich. Der Hauptgrund: Das Dokument besaß keinen Speicherchip mit biometrischen Daten wie Fingerabdrücken und entsprach damit nicht mehr internationalen Sicherheitsstandards. Immer mehr Staaten erkannten den Kinderreisepass nicht mehr als Reisedokument an, insbesondere in verlängerter Form. Hinzu kam der hohe Aufwand für Eltern und Behörden, denn seit dem 1. Januar 2021 wurde der Kinderreisepass nur noch mit einer Gültigkeit von höchstens einem Jahr ausgestellt oder verlängert. Kinder erhalten seither dieselben biometrischen Dokumente wie Erwachsene, allerdings zu deutlich ermäßigten Gebühren.
Ist ein alter Kinderreisepass 2026 noch gültig?
In den allermeisten Fällen nicht mehr. Vor 2024 ausgestellte Kinderreisepässe bleiben zwar formal bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig, doch seit dem 1. Januar 2021 wurden sie nur noch für höchstens ein Jahr ausgestellt oder verlängert. Alle ab 2021 ausgestellten oder verlängerten Exemplare sind damit spätestens seit Ende 2024 abgelaufen. Eine Ausnahme bilden Kinderreisepässe, die noch vor dem 1. Januar 2021 mit sechsjähriger Gültigkeit ausgestellt und seither nicht verlängert wurden: Sie können bis zum aufgedruckten Datum gültig bleiben, längstens also bis Ende Dezember 2026. Verlassen sollten Sie sich darauf trotzdem nicht. Viele Staaten erkennen den Kinderreisepass nicht mehr als Reisedokument an, und wenn Ihr Kind auf dem alten Foto nicht mehr eindeutig zu erkennen ist, kann das Dokument sogar schon vor dem Ablaufdatum ungültig werden. Beantragen Sie deshalb rechtzeitig vor der nächsten Reise einen Personalausweis oder einen Reisepass für Ihr Kind; das alte Dokument wird bei der Neubeantragung im Bürgeramt entwertet.
Personalausweis oder Reisepass: Was braucht Ihr Kind jetzt?
Seit 2024 gibt es für Kinder zwei Möglichkeiten: den Personalausweis oder den regulären elektronischen Reisepass. Beide können ab Geburt beantragt werden, ein Mindestalter gibt es nicht; eine Ausweispflicht besteht erst ab 16 Jahren. Der Personalausweis genügt für Reisen innerhalb der EU sowie in einige weitere europäische Staaten, etwa in die Schweiz, nach Norwegen, Island oder Liechtenstein. Für Reisen außerhalb Europas benötigt Ihr Kind dagegen fast immer einen eigenen Reisepass, beispielsweise für die USA, Kanada oder Thailand. Prüfen Sie vor der Buchung die Einreisebestimmungen des Ziellandes beim Auswärtigen Amt, denn manche Staaten verlangen zusätzlich eine Mindestgültigkeit des Passes über das Reisedatum hinaus. Viele Familien beantragen den günstigeren Personalausweis für Europareisen und den Reisepass nur bei konkretem Bedarf.
Was kosten die Dokumente für Kinder und Jugendliche 2026?
Die Gebühren sind bundesweit einheitlich in der Passverordnung und der Personalausweisgebührenverordnung festgelegt – Sie zahlen in München also dasselbe wie in Hamburg oder Leipzig. Für Personen unter 24 Jahren kostet der Personalausweis seit dem 7. Februar 2026 27,60 Euro; bis dahin waren es 22,80 Euro. Der Reisepass kostet für unter 24-Jährige unverändert 37,50 Euro. Zum Vergleich: Ab 24 Jahren fallen 46 Euro für den Personalausweis und 70 Euro für den Reisepass an. Wer es eilig hat, zahlt für den Expresspass einen Zuschlag von 32 Euro; ein vorläufiger Reisepass kostet 26 Euro. Zum 7. Februar 2026 wurden nur die Personalausweisgebühren angehoben, die Passgebühren blieben unverändert.
Wie lange sind Personalausweis und Reisepass für Kinder gültig?
Beide Dokumente sind für Antragsteller unter 24 Jahren sechs Jahre gültig; ab 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer zehn Jahre. Für den Personalausweis regelt das Paragraf 6 des Personalausweisgesetzes, für den Reisepass gilt die entsprechende Regelung des Passgesetzes. Eine Verlängerung wie beim früheren Kinderreisepass ist nicht vorgesehen: Nach Ablauf müssen Sie ein neues Dokument beantragen und die volle Gebühr erneut zahlen. Die sechsjährige Gültigkeit gilt auch für Babys und Kleinkinder, obwohl sich deren Aussehen in dieser Zeit stark verändert; rechtlich bleibt das Dokument dennoch bis zum Ablaufdatum gültig. Bei Fernreisen kann es sinnvoll sein, vorzeitig ein neues Dokument zu beantragen, wenn das Kind auf dem Foto kaum noch zu erkennen ist, da Grenzbehörden die Identität eindeutig feststellen müssen.
Was müssen Eltern bei Reisen in die USA beachten?
Für die visumfreie Einreise in die USA über das ESTA-Verfahren benötigt jedes Kind – auch ein Baby – einen eigenen elektronischen Reisepass mit Chip sowie eine eigene ESTA-Genehmigung; die Genehmigung der Eltern gilt nicht automatisch für mitreisende Kinder. Der Personalausweis reicht für die USA nicht aus. Auch mit dem früheren Kinderreisepass ist laut Auswärtigem Amt keine visumfreie Einreise möglich, da er kein elektronischer Pass ist – wer nur ein solches Dokument besitzt, benötigt ein US-Visum. Dasselbe gilt für den vorläufigen Reisepass. Das Reisedokument muss zudem für die gesamte Aufenthaltsdauer einschließlich des Ausreisetags gültig sein. Planen Sie die Passbeantragung deshalb frühzeitig vor einer USA-Reise ein und beachten Sie die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts, etwa zu Einverständniserklärungen für allein oder mit nur einem Elternteil reisende Minderjährige.
Wie beantragen Sie die Dokumente für Ihr Kind?
Zuständig ist das Bürgeramt beziehungsweise die Pass- und Ausweisbehörde am Wohnort. Ihr Kind muss bei der Antragstellung persönlich anwesend sein, auch als Baby. Grundsätzlich müssen beide sorgeberechtigten Elternteile zustimmen; erscheint nur ein Elternteil, benötigen Sie eine schriftliche Einverständniserklärung des anderen samt Ausweiskopie, bei alleinigem Sorgerecht einen entsprechenden Nachweis. Mitbringen sollten Sie außerdem die Geburtsurkunde des Kindes, Ihre eigenen Ausweisdokumente und gegebenenfalls das bisherige Dokument des Kindes. Seit dem 1. Mai 2025 werden Passbilder nur noch digital akzeptiert: Sie lassen das Foto direkt in der Behörde oder bei einem zertifizierten Fotostudio erstellen, das es verschlüsselt an das Amt übermittelt. Ab dem sechsten Geburtstag werden zudem zwei Fingerabdrücke erfasst und ausschließlich im Chip des Dokuments gespeichert.
Was tun, wenn die Reise kurz bevorsteht?
Die Bearbeitung eines regulären Reisepasses dauert je nach Auslastung von Behörde und Bundesdruckerei mehrere Wochen, und Termine im Bürgeramt sind vielerorts knapp. Reicht die Zeit nicht, gibt es zwei Auswege. Der Expresspass ist ein vollwertiger elektronischer Reisepass und deutlich schneller verfügbar; dafür zahlen Sie zusätzlich zur regulären Gebühr einen Zuschlag von 32 Euro. Alternativ stellt die Behörde bei nachgewiesener Dringlichkeit einen vorläufigen Reisepass für 26 Euro aus, in der Regel direkt vor Ort. Beachten Sie jedoch dessen Grenzen: Er enthält keinen Chip und wird nicht von allen Staaten anerkannt – für die visumfreie Einreise in die USA ist er ausgeschlossen. Klären Sie deshalb vorab über das Auswärtige Amt oder die Auslandsvertretung des Ziellandes, ob der vorläufige Pass dort akzeptiert wird.
Häufige Fragen
Kann ich 2026 noch einen Kinderreisepass beantragen?
Ist ein alter Kinderreisepass noch gültig?
Was kostet ein Personalausweis für Kinder?
Was kostet ein Reisepass für Kinder und wie lange gilt er?
Braucht mein Baby ein eigenes Ausweisdokument?
Was gilt für die USA-Reise mit Kindern?
Jonathan B.
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