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Personalausweis abgelaufen: Strafe, Reisen, Neuantrag

Ein abgelaufener Personalausweis ist keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit (§ 32 PAuswG). Meist bleibt es bei einer Verwarnung. Beantragen Sie zügig einen neuen – das dauert meist mindestens zwei Wochen.

Stand: 26.08.2026.

Ist ein abgelaufener Personalausweis strafbar?

Nein, eine Straftat ist das nicht. Wer keinen gültigen Ausweis besitzt, begeht aber eine Ordnungswidrigkeit (§ 32 Abs. 1 Nr. 1 PAuswG), denn ab 16 Jahren gilt die Ausweispflicht (§ 1 Abs. 1 PAuswG). Das Gesetz erlaubt eine Geldbuße bis zu 3.000 Euro (§ 32 Abs. 3 PAuswG) – das ist das theoretische Maximum. In der Praxis fällt die Sache meist erst bei einer Kontrolle auf, und es bleibt bei einer Verwarnung, oft mit Verwarnungsgeld zwischen 5 und 55 Euro (§ 56 OWiG).

Mit gültigem Reisepass droht kein Bußgeld

Die Ausweispflicht verlangt nur, dass Sie ein gültiges Dokument besitzen – nicht, dass Sie es ständig mitführen. Sie ist auch erfüllt, wenn Sie statt des Personalausweises einen gültigen Reisepass besitzen und auf Verlangen vorlegen (§ 1 Abs. 2 Satz 3 PAuswG). Ist Ihr Perso abgelaufen, Ihr Reisepass aber gültig, begehen Sie also keine Ordnungswidrigkeit. Den neuen Personalausweis können Sie dann ohne Zeitdruck beantragen.

Kann ich mit abgelaufenem Ausweis noch reisen?

Innerhalb Deutschlands reisen Sie ohne Grenzkontrollen, das Bußgeldrisiko bleibt aber. Für das Ausland gilt laut Auswärtigem Amt: In viele europäische Länder kann noch mit einem bis zu einem Jahr abgelaufenen Reisepass oder Personalausweis eingereist werden. Verlassen sollten Sie sich darauf nicht: Fluggesellschaften dürfen strengere Regeln anwenden, und im Schengenraum sollten Sie stets ein gültiges Dokument mitführen. Prüfen Sie vor Abreise die Reisehinweise des Auswärtigen Amts.

Neuer Personalausweis: Kosten und Gültigkeit

Der neue Personalausweis kostet 46,00 Euro, für Personen unter 24 Jahren 27,60 Euro (§ 1 PAuswGebV, Stand Juli 2026). Beantragen Sie ihn außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde, kommen 13,00 Euro dazu. Der Ausweis gilt zehn Jahre, für unter 24-Jährige sechs Jahre; eine Verlängerung ist nicht zulässig (§ 6 PAuswG). Sie beantragen also immer ein neues Dokument – persönlich bei der Personalausweisbehörde, in der Regel im Bürgeramt Ihres Wohnorts.

Wie schnell ist der neue Ausweis da?

Ab Antragstellung dauert es laut Personalausweisportal des Bundes in der Regel mindestens zwei Wochen, bis der Ausweis im Bürgeramt abholbereit ist. Große Städte nennen längere Zeiten: Berlin etwa rechnet mit 3 bis 4 Wochen. Dazu kommt die Wartezeit auf einen Termin, die je nach Kommune stark schwankt. Wer den Ablauf seines Ausweises kennt, beantragt den neuen deshalb am besten einige Wochen vor dem Stichtag.

Express-Ausstellung gibt es nur beim Reisepass

Ein Express-Verfahren gibt es beim Personalausweis nicht. Wer es sehr eilig hat, kann stattdessen einen Express-Reisepass beantragen: Gegen einen Zuschlag von 32,00 Euro liegt er in der Regel am dritten Werktag abholbereit in der Behörde – sofern die Bestellung bis 12 Uhr an den Hersteller geht (BMI). Dazu kommt die Grundgebühr von 70,00 Euro ab 24 Jahren (Stand Februar 2026). Für den Personalausweis selbst ist die offizielle Eillösung der vorläufige Ausweis.

Der vorläufige Personalausweis als Brücke

Wenn Sie glaubhaft machen, dass Sie sofort einen Ausweis benötigen und keinen Reisepass haben, kann das Bürgeramt direkt vor Ort einen vorläufigen Personalausweis ausstellen. Er kostet 10,00 Euro (§ 1 Abs. 2 PAuswGebV), ist ein Papierdokument ohne Chip und höchstens drei Monate gültig. Als Brücke bis zum regulären Ausweis reicht das meist. Für Auslandsreisen prüfen Sie vorab in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts, ob Ihr Zielland vorläufige Dokumente anerkennt.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Bußgeld bei abgelaufenem Personalausweis?
Das Gesetz erlaubt bis zu 3.000 Euro (§ 32 Abs. 3 PAuswG), das ist aber das theoretische Maximum. In der Praxis bleibt es meist bei einer Verwarnung, gegebenenfalls mit Verwarnungsgeld von 5 bis 55 Euro (§ 56 OWiG).
Kann ich mit abgelaufenem Personalausweis fliegen?
Riskant. In viele europäische Länder ist die Einreise laut Auswärtigem Amt bis ein Jahr nach Ablauf möglich, Fluggesellschaften dürfen aber strengere Regeln anwenden. Klären Sie das vor Abflug mit der Airline und den Reisehinweisen.
Wie lange dauert ein neuer Personalausweis?
In der Regel mindestens zwei Wochen ab Antragstellung, in großen Städten wie Berlin eher 3 bis 4 Wochen – plus Wartezeit auf einen Termin.
Was kostet der neue Personalausweis?
46,00 Euro, für Personen unter 24 Jahren 27,60 Euro (Stand Juli 2026). Der vorläufige Personalausweis kostet zusätzlich 10,00 Euro.
Gibt es einen Express-Personalausweis?
Nein. Ein Express-Verfahren gibt es nur beim Reisepass (32,00 Euro Zuschlag, in der Regel am dritten Werktag abholbereit). Beim Personalausweis ist die Eillösung der vorläufige Ausweis.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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